Grenzbebauung - Abstandsflächenrecht LBO NRW - 15 m für ein Gebäude oder für alle?

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
hanseline
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Abstandsflächenrecht LBO NRW - 15 m für ein Gebäude oder für alle?

Gelten die im Abstandsflächenrecht der LBO NRW geregelten 15 m Grenzbebauung wirklich für die gesamte Bebauung (Summe aller Gebäude) oder nur für ein Gebäude?

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 855x hilfreich)

Hallo °!
soweit mir bekannt,
darf die Länge e i n e s Baues 9 m nicht überschreiten, insgesamt dürfen nicht mehr als 15 m bebaut sein.

ansonsten mal kurz beim Bauamt anrufen!

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