Gelten die im Abstandsflächenrecht der LBO NRW geregelten 15 m Grenzbebauung wirklich für die gesamte Bebauung (Summe aller Gebäude) oder nur für ein Gebäude?
Grenzbebauung - Abstandsflächenrecht LBO NRW - 15 m für ein Gebäude oder für alle?
24. Oktober 2005
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Frage vom 24. Oktober 2005 | 11:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Abstandsflächenrecht LBO NRW - 15 m für ein Gebäude oder für alle?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 00:26
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 855x hilfreich)
Hallo °!
soweit mir bekannt,
darf die Länge e i n e s Baues 9 m nicht überschreiten, insgesamt dürfen nicht mehr als 15 m bebaut sein.
ansonsten mal kurz beim Bauamt anrufen!
Und jetzt?
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