Grenzbebauung Altbau

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498078-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung Altbau

Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Nachbarhauses, welches genau auf meiner Grundstücksgrenze bebaut wurde.
Und zwar möchte dieser Nachbar sein Dach neu eindecken und verlangt nun von mir das Gerüst auf meinem Grundstück aufbauen zu können, grundsätzlich ist dies nicht unbedingt ein Problem, allerdings möchte er dazu alle Sträucher die dort wachsen abschneiden. Das finde ich nun nicht so toll.
Desweiteren teilte er mir mit das er eine Außendämmung aufbringen lassen möchte. Nun würde diese ja aber in mein Grundstück ragen und inwieweit die Dämmung in den Boden eingebracht werden soll, weiß ich auch nicht.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ich bin auf eure Erfahrungen gespannt.
Ach ja, falls relevant, das Haus befindet sich in Rheinland-Pfalz.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Was der Nachbar darf: ein Gerüst bei Dir aufstellen, wenn er andernfalls die Arbeiten an seinem Haus nicht durchführen lassen kann. Wenn es irgendwie anders geht, ggf. auch mit viel Aufwand... sein Problem.

Was der Nachbar nicht darf: Irgendwas auf Deinem Grundstück beschädigen, Sträucher eingeschlossen. Geht was kaputt, muss etwas entfernt werden, muss er es am Ende der Arbeiten auf seine Kosten ersetzen. Muss er einen 3m hohen Apfelbaum fällen, damit er sein Gerüst stellen kann, muss da am Ende auch wieder ein solcher stehen; analog gilt das für Sträucher (wobei man da als Nachbar ggf. etwas kulanter sein kann, kommt auf den Einzelfall an).

Die Dämmung an seinem Haus hat auf Deinem Grundstück nichts verloren. Er kann ja innen dämmen. :devil: Alternativ kannst Du ihm natürlich auch einen Streifen Grundstück verkaufen, wenn Du willst...

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#2
 Von 
go498078-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke little-beagle für deine Antwort. Das Problem dabei ist, dass auf diesem Grundstück meine Pferde laufen und ich auch Angst habe, dass da etwas passiert. Da bin ich ja dann in der Haftung.
Deshalb will ich auch nicht, dass er mit irgendwelchen größeren Maschinen auf mein.Grundstück fährt.
Es wäre wahrscheinlich sinnvoll da eine schriftliche Vereinbarung zu treffen und zu regeln was gemacht werden darf und was nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin,

mit dem generellen Nein zur nachträglichen, über die Grenze ragenden Wärmedämmung wäre ich vorsichtig. Es kommt nämlich darauf an, ob die ggf. schon bestehende, alte Dämmung die seinerzeit bestehenden Vorgaben erfüllte oder nicht!

Zur Info siehe hier insbesondere die letzten beiden Absätze: https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-eine-waermedaemmung-die-grundstuecksgrenze-ueberschreiten_108523.html

Sonnige Grüße,

wölfin

-- Editiert von die wölfin am 22.08.2018 21:15

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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