Grenzbebauung ( Anbau eines Kinderzimmers )

8. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb427724-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung ( Anbau eines Kinderzimmers )

Hallo,

ich habe vor ein Kinderzimmer auf meiner Terasse zu errichten. Das Problem ist das die Terasse an das Grundstück meines Nachbarn grenzt und schon eine Bauhöhe von ca 3m hat. (darunter liegt eine Garage) Diese Situation besteht aber schon mehrere Jahrzehnte. In der Bauordnung steht aber nun das eine Grenzbebauung nicht höher als 3m bei einer Länge unter 9m sein darf. Mein Nachbar hätte auch kein Problem mit einer weiteren Etage und würde mir dies auch schriftlich geben. Leider finde ich aber nichts über Ausnahmen im Baurecht die dies genehmigen würden. Gibt es solche Ausnahmen? Und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Diese Frage klärt man am besten mit dem zuständigen Bauamt - alles andere ist Kaffeesatzleserei.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Hallo, meines Erachtens benötigst Du einen Vorlageberechtigten, welcher dich berät und entweder eine Bauvoranfrage startet oder gleich ein Baugenehmigungsverfahren anstrengt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Abweichungen von der Bauordnung formuliert, beantragt und die unmittelbaren Nachbarn befragt. Es ist nicht nur die Grenzbebauung baurechtlich zu betrachten sondern auch die Anforderungen an den Brandschutz, Wärmeschutz und Statik.

-- Editiert von hausfrau66 am 09.11.2015 10:57

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

In manchen Bundesländern kann man auch selbst eine formlose Bauvoranfrage an den Gemeinderat starten. Die kann, muss aber nicht beantwortet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat (von fb427724-34):
Gibt es solche Ausnahmen? Und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das läuft unter "Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen"
z.B. hier eine Info der Bauaufsicht Frankfurt = Hessen
http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Publikationen/Broschuere_Bauen_in_FFM/Kapitel_B11.pdf

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ergibt sich aus der Bauordnung Deines Bundeslandes in Zusammenhang mit den örtlichen Vorschriften (Bebauungsplan) und den örtlichen Gegebenheiten.
Von daher empfiehlt es sich direkt einen Architekten/Bauvorlageberechtigten vor Ort zu fragen, weil der die örtlichen Vorschriften kennt und meist auch wie "zickig" untere und obere Baubehörde mit derartigen Fällen umgehen.

Wird Dein Nachbar denn einer Abstandsflächenübernahme/Baulast auf seinem Grundstück zustimmen? D.h. statt i.d.R. 3 Meter Grenzabstand müsste der Nachbar dann 6 Meter Grenzabstand mit seinem Wohngebäude einhalten.




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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