Grenzbebauung Bayern

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)
Grenzbebauung Bayern

Abend,

hätte eine Frage zur Grenzbebauung in Bayern.

Unser Nachbar hat vor 5 Jahren eine neue Garage gebaut (9m auf Grenze) soweit ist das ja in Ordnung. Jetzt möchte er an der selben Grenze mit ein wenig Abstand noch ein Gartenhaus bauen...

9m Garage
3m Platz
4m Gartenhaus

Kann das so gebaut werden oder darf er an dieser Seite in Summe die 9m nicht überschreiten? Im Bebauungsplan steht Nebenanlagen bis 15m² könne auch ausserhalb des Baufensters sein...

Danke

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 411x hilfreich)

9 m je Grundstücksgrenze
max. 15 m je Grundstück

Art 6 Abs. 7 BayBO

Das Gartenhaus ist damit an derselben Grundstücksgrenze nicht zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Es gibt wohl eine Planänderung... Es soll das Dach verlängert werden an der Grenze...

Es wären dann 9m Garage mit 12m Dach an der Grenze...

Muss ich das so dulden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von teemitrum):
Muss ich das so dulden?
Nein, vorbehaltlich bisher nicht genannter besonderer Umstände, z.B. geschlossene Bauweise laut Bebauungsplan, Grundstücksgrenze zu mehreren Nachbarn und einer hat eine Abstandsflächenübernahmeerklärung unterzeichnet.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teemitrum
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Nein, vorbehaltlich bisher nicht genannter besonderer Umstände


- Offene Bauweise
- An dieser Grenze liegt nur unser Grundstück an

B-Plan:

"Im Geltungsbereich des Plangebietes sind die Abstandsflächen/Abstände gemäß
Artikel 6 BayBO einzuhalten. Die Berechnung der Wandhöhe für die
Abstandsfläche ist im Artikel 6 BayBO geregelt. Als Bezugshöhe für die
Ermittlung der Wandhöhe ist die vorhandene natürliche Geländeoberfläche
anzusetzen."

"Die Bestimmungen der BayBO für Garagen und überdachte Stellplätze an
Grundstücksgrenzen gelten in vollem Umfang (§ 9 Abs.4 BauGB)."

Danke

0x Hilfreiche Antwort

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