Folgendes Sachverhalt.
Mein Grundstück ist mit der kompletten Hauswand an der Grenze zum Nachbarn bebaut (Keine Fenster). Dieser will nun auf seinem Grundstück eine Garage entlang meiner kompletten Hauswand mit einer Höhe von 5 Metern bauen. (Baugenehmigung liegt vor) Allerdings soll zwischen meiner Hauswand und seiner Garage 2 cm Abstand bleiben. Ist dies so zulässig. Meines Erachtens stellen sich folgende Probleme.
1. Ich kann mein Haus nicht mehr von außen dämmen. In einigen Bundesländern muss der Nachbar ja Dämmmaßnahmen zulassen, bzw. dies wird in der Zukunft sicherlich ein Thema des Gesetzgebers werden.
2. Das Mauerwerk meines Hauses wird nahezu komplett von Luftzirkulation ausgeschlossen. 2 cm dürften m.E. dafür nicht ausreichen.
3. Ich kann nie wieder meine Hauswand streichen, neu verputzen etc.
M.E. ist der Garagenbau nur denkbar, wenn er bündig an meine Hauswand erfolgt. Ist dies zutreffend?
Ich würde von der Baubehörde und den Nachbarn zu keiner Zeit in die Sache involviert. Ist dies rechtens?
Für Eure Antworten im Voraus schon vielen Dank.
Grenzbebauung Garage
14. August 2015
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Frage vom 14. August 2015 | 17:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung Garage
#1
Antwort vom 16. August 2015 | 09:32
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Man sollte gerade bei Baurecht erwähnen um welches Bundesland es sich handelt, Baurecht ist Ländersache.
Wie war der Bebauungsplan der Gemeinde zum Zeitpunkt des Bau?
#2
Antwort vom 17. August 2015 | 20:28
Von
Status: Student (2018 Beiträge, 1551x hilfreich)
zu 1: Der Anspruch gegen den Nachbarn auf Zulassung einer Dämmung bedeutet nicht, das der Nachbar sein Grundstück entsprechend freihalten muss.
zu 2 und 3: Wenn dort eine Garage steht, gibt es keinen Grund mehr, den Putz bezw. den Anstrich zu erneuern.
Insgesamt: was spricht dagegen, mit dem Nachbarn zu sprechen und ihm anzubieten, gemeinsam die 2 cm breite Fuge zu verschließen. Denn er hat ja mit seiner Garagenwand die gleichen Probleme wie du mit deiner Hauswand...
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