Land: Niedersachsen
Hallo,
wir möchten 3 Fertiggaragen zusammengestellt aufbauen. 6x6m die PKW-Flächen und quer dahinter eine Garage 3x6m.
Somit kommen wir auf 6x9m und bleiben unter 3m Höhe.
Die 9m sollen direkt auf die Grenze. Das Nachbarhaus ist ca. 5m entfernt, dazwischen ist die Terrasse vom Nachbarn.
Brauchen wir eine Erlaubnis vom Nachbarn? Dies wäre das K.O. für das Bauvorhaben.
Gruß Oeffi
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"Niedersachsen"
Grenzbebauung Garage mit Abstellraum 6x9m
Verbaut?
Verbaut?
Bei dieser Größe werden Sie wohl einen Grenzabstand von 3,00 meter einhalten müssen.
Meines Wissens dürfen nur Einzelgaragen auf die Grenze gebaut werden.Fragen Sie doch einfach bei der Gemeindeverwaltung nach.
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Hallo,
Möglichkeiten der Grenzbebauung und Abstandsflächen regelt die LBO.
Die Niedersächsische Bauordnung erlaubt Garagen (auch mehrere aneinander) als Grenzbebauung:
ohne Grenzabstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Grenzabstand zulässig. Soweit
die in Satz 1 genannten Gebäude den Grenzabstand nach § 7 unterschreiten, darf
1. ihre Grundfläche im Fall der Nummer 1 höchstens 36 qm, im Fall der Nummer 2
höchstens 20 qm und im Fall der Nummer 3 höchstens 15 qm betragen,
2. ihre Gesamtlänge an keiner Grenze größer als 9 m sein und
3. ihre Höhe 3 m nicht übersteigen.
Somit verstößt dein Vorhaben wohl gegen 1.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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