Grenzbebauung Garage ohne Fassade?

22. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung Garage ohne Fassade?

Hallo zusammen,
vielleicht ist ja wer hier, der das beantworten kann.

Nachbargarage und meine Garage sind an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut. Unsere stand zuerst. Nachbar hatte seine drangesetzt und im Prinzip für sich keine Fassade eingeplant. Direkt Kalksandstein dran und oben abgedichtet soweit so gut.
Meine Eltern hatten seinerzeit eine Baulast übernommen, da die Nachbarsgarage länger wie 9 Meter ist (sollte in diesem Fall aber unbedeutend sein).

Nun werden wir das Haus kernsanieren und auch die Garage abreißen. Mein Verständnis für die Dichtheit und auch die Fassade seiner Garage ist er selbst verantwortlich. Er will 50%...

Vielleicht weiß jemand Antwort wie es da aussieht.

Danke und Gruß
Thomas Miethe

Ergänzung: Falls es wichtig sein sollte: Bundesland NRW


-- Editiert von User am 22. März 2025 18:35




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Direkt Kalksandstein dran und oben abgedichtet soweit so gut.
Das ist die Fassade der Garage deines Nachbarn? Also hat er eine und hat die Garage direkt an die Außenwand deiner Garage gesetzt.
Zitat (von Travel-Agent):
Er will 50%...
Die Hälfte von was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Travel-Agent):
Direkt Kalksandstein dran und oben abgedichtet soweit so gut.
Das ist die Fassade der Garage deines Nachbarn? Also hat er eine und hat die Garage direkt an die Außenwand deiner Garage gesetzt.
Zitat (von Travel-Agent):
Er will 50%...
Die Hälfte von was?


Unsere Garage steht da aktuell noch ganz normal, mit Fassade... Und er hat seine Garage daneben gesetzt, blanker Kalksandstein, richtige Fassade fehlt (Putz, Klinker, Dämmung...). Dann hat er oben drüber Dicht gemacht, Teerpappe überlappend.

50% der Kosten für seine Fassade will er nun. Aber das sehe ich anders. Denn beim Bau hat er diese Kosten ja gespart.

Danke.
Gruß


-- Editiert von User am 22. März 2025 19:25

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Anscheinend handelt es sich um eine Nachbarwand.
Die sind in §§ 7 ff. Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt.

Den § 14 des Nachbarrechtsgesetzes würde ich erstmal so sehen, dass Du für den durch den Abriss entstandenen Schaden aufkommen musst, weil für Dich wohl kein Rückbaurecht mehr besteht. Gleichzeitig würde der Nachbar nach dem Rückbau Deiner Garage eine Baulast auf Deinem Grundstück benötigen.

Wie man jetzt die gegenseitigen Ansprüche gegeneinander aufrechnen will, kann ein kompliziertes und die Nachbarschaft zerstörendes Rechenspiel werden. Je nach Höhe der geforderten Summe kann es günstiger und nervenschonender sein, sich an den Kosten zu beteiligen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
50% der Kosten für seine Fassade will er nun

Was bitte soll seine Fassade mit eurer Garage zu tun haben?

Beim Abriss muss man halt darauf achten das die Fassade nicht beschäftigt wird, aber wenn da alles empfindliche wie Putz, Klinker, Dämmung etc. fehlt, sollte das kein Hexenwerk sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Den § 14 des Nachbarrechtsgesetzes würde ich erstmal so sehen, dass Du für den durch den Abriss entstandenen Schaden aufkommen musst, weil für Dich wohl kein Rückbaurecht mehr besteht. Gleichzeitig würde der Nachbar nach dem Rückbau Deiner Garage eine Baulast auf Deinem Grundstück benötigen.


Ne Zusätzliche Baulast, gibt es schon bei uns, hatten meine Eltern früher gemacht. Wegen längerer Garage wie 9 Meter beim Nachbarn.

Aber an sich hat er ja kein Schaden durch meinen Garagenabriss. Seine Garage bleibt ja unberührt. Es gibt keine gesonderten Vereinbarungen außer der Baulast. Er hat halt keine Fassade, weil er nie eine drangebaut hat für sich.

Mir geht es nicht darum, dass der der Nachbar zurückbauen muss. Aber ich will nicht 50% oder irgendwas seiner Fassade bezahlen. Hat er ja seinerzeit gespart bei Bau.

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#6
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
50% der Kosten für seine Fassade will er nun

Was bitte soll seine Fassade mit eurer Garage zu tun haben?

Beim Abriss muss man halt darauf achten das die Fassade nicht beschäftigt wird, aber wenn da alles empfindliche wie Putz, Klinker, Dämmung etc. fehlt, sollte das kein Hexenwerk sein.


So denke ich eben auch. Er kam aber heute, möchte sich die Tage mit uns zusammensetzten und er denkt 50/50 wäre fair. Nein, sehe ich nicht so...

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
50% der Kosten für seine Fassade will er nun.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat (von Travel-Agent):
Denn beim Bau hat er diese Kosten ja gespart.
Weil er angebaut hat, hat er 1 Außenwand an der Grundstücksgrenze gespart. Er müsste sich nun im Zuge des Abrisses eine eigene Außenwand setzen und dort einen eigenen Dachrandabschluss herstellen.
Zitat (von Travel-Agent):
blanker Kalksandstein, richtige Fassade (Putz, Klinker, Dämmung...).
wow, was für eine Fassade... Aber warum nicht, manche Autos mögens warm und wohnlich.

Der Abriss sollte enspr. vorsichtig erfolgen. 3 Seiten seiner Garage dürften bestehen bleiben.
Über die Kosten für seine eigene Außenwand und Dachabschluss sollte man sich einigen.
Ein (Rechts)Streit darüber dürfte lange dauern und teuer werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Den § 14 des Nachbarrechtsgesetzes

… halte ich nicht für einschlägig.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Aber ich will nicht 50% oder irgendwas seiner Fassade bezahlen.

Dann teile dem Nachbarn das so mit und warte ab.

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#10
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Abriss sollte enspr. vorsichtig erfolgen. 3 Seiten seiner Garage dürften bestehen bleiben.
Über die Kosten für seine eigene Außenwand und Dachabschluss sollte man sich einigen.
Ein (Rechts)Streit darüber dürfte lange dauern und teuer werden.


Er hat ja immerhin Kalksandsteinwand, es dürfen also alle 4 Seiten seiner Garage stehen bleiben. Was er nicht hat ist eine entsprechende Fassade die seine Kalksandsteinwand an der vierten Seite Wetterfest macht.
Unsere Garage kommt weg. Es steht seine Garage da, mit blanker Kalksandsteinwand zu uns und die Teerpappenüberlappung wird ein paar cm runterhängen

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#11
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Zitat:
Den § 14 des Nachbarrechtsgesetzes

… halte ich nicht für einschlägig.

Weil sie nicht auf der Grenze steht?
In § 12 ist auch den Anbau erwähnt.

Es kommt halt auf die Höhe des geforderten Betrags an und ob man sich streiten will oder nicht.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Was er nicht hat ist eine entsprechende Fassade
Das ist relativ logisch. Wer fordert die denn?
Ich hatte verstanden, er hätte einfach an eure Garage angebaut, sich also 1 eigene Außenwand gespart...

Also: Wenn ihr als Nachbarn nun fordert, dass diese 1 Seite seiner Garage (die nur ihr seht) auch eine solche Luxus-Fassade erhalten soll, dann siehts anders aus. Das wird natürlich teurer und das wird er zu Recht nicht selbst bezahlen wollen.

Ansonsten dürfte es genügen, wenn diese 1Seite einen fachgerechten Außenputz und Dachabschluss erhält. Das ist wetterfest. Millionen Fassaden von Wohngebäuden haben (nur) Außenputz.
Zitat (von Travel-Agent):
und die Teerpappenüberlappung wird ein paar cm runterhängen
Nö. Das hat sich dann mit einem fachgerechten Dachrandabschluss erledigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also: Wenn ihr als Nachbarn nun fordert, dass diese 1 Seite seiner Garage (die nur ihr seht) auch eine solche Luxus-Fassade erhalten soll, dann siehts anders aus. Das wird natürlich teurer und das wird er zu Recht nicht selbst bezahlen wollen.


Was er da macht ist mir egal, wegen meiner kann er es auch die blanke Kalksandsteinwand so lassen. Aber ist auf Dauer für ihn ja nicht wetterfest.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Es kommt halt auf die Höhe des geforderten Betrags an und ob man sich streiten will oder nicht.

In der Tat.



Er hat damals 100% gespart, weil er es nicht richtig gemacht hat.
Jetzt muss er 100% ausgeben, weil er es damals nicht richtig gemacht hat.
Eine rein zeitliche Verschiebung der Ausgabe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er hat damals 100% gespart, weil er es nicht richtig gemacht hat.

Nun ja, er konnte es aber zu damaligen Zeitpunkt nicht machen.

Wie soll man eine vor eine andere Wand gesetzte Wand von der Rückseite her putzen?

P.S.: Wir reden über geschätzt 500,- bis max. 1.000,- €,
Da kostet der eigene Anwalt schon mehr ;)

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Der Nachbar versucht doch, das Gespräch zu suchen.
Auch wenn ich selbst emotional wohl auch nicht bereit wäre, zu zahlen, bietet das eine Chance, die man rational gesehen, nutzen sollte.

Versuche, ihm (sachlich, offen, evtl. auch etwas schleimend) klarzumachen, dass er sich damals die Kosten gespart hat und sie eben jetzt aufbringen muss, dass es in deinen Augen unfair ist, wenn du zahlen sollst. Sei charismatisch, stimme ihm zu, ohne etwas anzubieten.
Lass die rechtlichen Dinge erst einmal außen vor. Und zur Not, wenn sich gar nichts machen lässt, biete ihm eben trotzdem an, 1/3 oder 1/4 zu zahlen. Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Nachbarschaftskrach lohnt weder finanziell, noch emotional.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Vielleicht weiß jemand Antwort wie es da aussieht.

Ja. Die Frage wurde 2010 höchstrichterlich geklärt:
https://openjur.de/u/54645.html
Zitat:
Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor******rungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Travel-Agent
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch allen. Wünsche einen schönen Sonntag.
Mal sehen wie es wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Aber ist auf Dauer für ihn ja nicht wetterfest.
Na und? Es ist doch seine Garage.
Wenn du mit seiner blanken KS-Wand als deine Ansicht zufrieden bist, dann ist das eben so. Dann muss da auch kein Außenputz oder eine *Fassade* ran.
Oder evtl. willst du da was anderes *anbauen*?---> Achtung: Dann benötigst du seine Zustimmung.
Also Vorsicht vor zu viel mirdochegal und nichtmeineKohle für deine undichte Garage.

Er will jetzt Geld, oder? Erkläre ihm doch sachlich, dass er das selbst zu zahlen hat, dass du dich nicht an Kosten beteiligst.
Es sieht so oder so leider nach langem Hickhack aus, egal, aus welchen anderen Gründen noch. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Die Frage wurde 2010 höchstrichterlich geklärt:

Da geht es aber um Nierdersachsen. Dort ist das Nachbarrecht etwas anders geregelt.

Zudem steht in der Urteilsbegründung:
"Der einseitige Abriss begründet jedoch einen Anspruch auf Schutz der in dem gemeinschaftlichen oder nach dem Abriss ehemals gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wand, § 10 Abs. 3 NNachBG (vgl. Senat, BGHZ 78, 396, 399 f.).

Anders ist es, wenn es sich wie hier bei der Mauer, um deren Schutz es geht, nicht um eine gemeinschaftliche Einrichtung handelt (a.M. OLG Frankfurt MDR 1982, 848)."

Ob das Urteil hier einfach zu übertragen ist, müsste man anhand der örtlichen Gegebenheiten prüfen. Ob sich aber diese Prüfung lohnt ....

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ob sich aber diese Prüfung lohnt ....

Hängt vom Nachbarn ab.
Dem Einen reicht man einen Finger und der belässt es dankbar dabei, dem Anderen ist die Hand nicht genug. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Da geht es aber um Nierdersachsen. Dort ist das Nachbarrecht etwas anders geregelt.
Ich kann keine Unterschiede erkennen, die für NRW ein anderes Ergebnis erwarten ließen.
Zitat (von de Bakel):
Zudem steht in der Urteilsbegründung:
"Der einseitige Abriss begründet jedoch einen Anspruch auf Schutz der in dem gemeinschaftlichen oder nach dem Abriss ehemals gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wand, § 10 Abs. 3 NNachBG (vgl. Senat, BGHZ 78, 396, 399 f.).
Das gilt für die von Dir in #3 vermutete Nachbarwand. Hier liegen aber zwei unabhängige Grenzwände vor (IV. Abschnitt NachbGNRW, §19ff):
Zitat (von Travel-Agent):
Er hat ja immerhin Kalksandsteinwand, es dürfen also alle 4 Seiten seiner Garage stehen bleiben.
Damit liegen hier für den Fall des TE die gleichen Voraussetzungen vor wie im verhandelten Fall:
Zitat (von de Bakel):
Anders ist es, wenn es sich wie hier bei der Mauer, um deren Schutz es geht, nicht um eine gemeinschaftliche Einrichtung handelt (a.M. OLG Frankfurt MDR 1982, 848)."

Das im folgenden angegebene Urteil des OLG Köln (NJW-RR 1987, 529 f.) kommt bezüglich der freigelegten Grenzwand zum gleichen Ergebnis: Der Abreißende ist nicht für den Schutz der Nachbarwand verantwortlich, sofern nicht durch die Abrissarbeiten selbst Schäden verursacht wurden.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von Travel-Agent):
Er hat ja immerhin Kalksandsteinwand, es dürfen also alle 4 Seiten seiner Garage stehen bleiben.

Diese Information, die immerhin schon in #10 kam, hatte ich übersehen.
Damit kann ich mich der Meinung von @Escroda anschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Diese Information, die immerhin schon in #10 kam,

Diese Information steht im Ausgangsbeitrag des TE.
Zitat (von Travel-Agent):
Nachbargarage und meine Garage sind an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut. Unsere stand zuerst. Nachbar hatte seine drangesetzt und im Prinzip für sich keine Fassade eingeplant. Direkt Kalksandstein dran und oben abgedichtet soweit so gut.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2722 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Diese Information steht im Ausgangsbeitrag des TE.

Die Aussage kann auch bedeuten, dass die Wände gegen gemauert wurden. Sie beinhaltet nicht zwingend eine doppelte Wand.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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