Grenzbebauung - Garage und Schuppen mit Maximalgröße von 36m²?

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bechstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Garage und Schuppen mit Maximalgröße von 36m²?

Libe Community,

weiß jemand, wie das bei einer Grenzbebauung mit Garage und Schuppen mit der Maximalgröße von 36m² aussieht?

Also zählen beide getrennt oder was ist, wenn der Schuppen von 0-3m steht und dahinter direkt die Garage kommt (ein Fundament und 1 Dach) ist das denn 1 Gebäude oder 2 getrennte?

Bauordnung von Niedersachsen gilt.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bechstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Volker für die Antwort,

es ist halt nicht die klassische Grenzbebauung mit Garage parallel zur Grenze, sondern die Garage mit integriertem Schuppen steht senkrecht zur Grenze. Die (Stirn-)Seite, die an unser Grundstück grenzt (1 m Entfernung von Grenze) ist zunächst ein Schuppen (8x2m) und dahinter ist dann gleich die Garage (8x7m). Mir erscheint das jedoch als ein Gebäude (weil 1 Fundament und 1 Dach, aber der Nachbar will darauf hinaus, dass der Schuppen quasi die Grenzbebauung ist und die Garage dann viel größer sein darf, weil sie dann ja 3m von der Grenze entfernt steht.

Das Bauamt blockt ab und es galt Bauanzeigeverfahren also keine Abnahmen/Kontrollen etc..

Danke nochmals

Frank

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