Grenzbebauung Sanierung LOF

13. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 1x hilfreich)
Grenzbebauung Sanierung LOF

Hallo,
Vorhandenes im Ort: nur Grenzbebauung.
LOF Lagerhalle seit 1950 genehmigt als Grenzbebauung mit Zustimmung damaligem Nachbar im Lastenverzeichniss.
Aufgrund Mängel im Dachstuhl muss dieser Teilweise Saniert werden und nach aktueller Statik muss die Dachneigung angepasst werden um die alte Höhe einzuhalten.
Da es ein nachgewiesener LOF Zweck ist und die Privilegung vorhanden ist, spielt dort nur die Traufhöhe eine Rolle laut Bauamt. Diese ist im Rahmen unter des maximal zulässigen.
Um die Gesamthöhe einzuhalten nach damaliger Genehmigung wurde die Neigung um 1 Grad verändert aus stattischen Gründen um die Tragbalken zu verdoppeln ohne die Höhe zu verändern wie im Ursprung. Desweiteren alle Vorschriften eingehalten.
Hat damit die alte Zustimmung den Nachbarn aktiven Bestandsschutz?
Der Nachbar fordert in der Sanierung das die gleiche Balkenlage wie vorher verwendet wird sowie keine Sandwich Module verwendet werden dürfen, weil die Eindeckung die Höhe verändert um 5cm... und damit die Grenzbebauung keinen Bestand hätte.
Ich verliere hier leider den Überblick zwischen aktiven und passiven Bestandsschutz.
Was vorliegt: Lastenverzeichniss. Damaliger Nachnar hat ausdrücklich allen bauten zugestimmt der Grenzbebauung.
Genehmigung des Ursprungsbau.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2661 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Ich verliere hier leider den Überblick

Dafür hast DU doch gewiss einen bauvorlageberechtigten Planer und einen Tragwerksplaner eingeschaltet?

P.S.: Nach der Schilderung, hat der Nachbar kaum eine Chance. Im Extremfall kann man die alte Dachneigung auch realisieren und die 5 cm "aus dem Rennen nehmen".

Fachplanung vorausgesetzt.

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Architektur Firma ja.
Bauantrag musste keiner gestellt laut dem Planer, da ich als Lofzweck verfahrensfrei 5m Traufhöhe dürfte.

Nach Rücksprache mit dem Planer, ist dieser der Meinung, durch die Zustimmung und die im ganzen Ort vorhandene Grenzbebauung dürfte ich auch sogar aufstocken bis 5m Traufhöhe mit 45° Dach ohne erneute Zustimmung, da unliegde Gebäude größer sind auf der Grenze und das Ortsüblich ist. Ist dem so, dass zumindest die Zustimmung auch bei Tragwerksänderung Erhalt hat, solange die Forsthöhe eingehalten wird?

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#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Vorhandenes im Ort
In welchem Land liegt der Ort?

Zitat (von opc555):
Lastenverzeichniss
Ist damit das Baulastenverzeichnis gemeint?

Zitat (von opc555):
Da es ein nachgewiesener LOF Zweck ist und die Privilegung vorhanden ist, spielt dort nur die Traufhöhe eine Rolle laut Bauamt.
Oder ist die Gebäudehöhe gemeint?

Zitat (von opc555):
Hat damit die alte Zustimmung den Nachbarn aktiven Bestandsschutz?
Das kommt auf den genauen Wortlaut der Verpflichtungserklärung des Nachbarn an.

Zitat (von opc555):
Nach Rücksprache mit dem Planer, ist dieser der Meinung, durch die Zustimmung und die im ganzen Ort vorhandene Grenzbebauung dürfte ich auch sogar aufstocken bis 5m Traufhöhe mit 45° Dach ohne erneute Zustimmung, da unliegde Gebäude größer sind auf der Grenze und das Ortsüblich ist.
Da kommen bei mir Zweifel auf, ob der Planer bauvorlageberechtigt ist und sich mit Planungs- und Bauordnungsrecht auskennt.

Zitat (von opc555):
Ist dem so, dass zumindest die Zustimmung auch bei Tragwerksänderung Erhalt hat, solange die Forsthöhe eingehalten wird?
Nein, jedenfalls nicht generell. Wegen der vewirrenden Schilderung von Bestand und Planung und dem Vermengen von Privilegierung, Genehmigungsfreiheit, Örtsüblichkeit, Trauf- und Firsthöhe, Nachbarzustimmung und Lastenverzeichnis ist diese Frage für Deinen Fall nicht zu beantworten.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

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