Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe!
Wir haben 1999 ein Siedlungshäusschen um- und angebaut.
Damals war unser Verhältnis zur Nachbarin noch sehr gut. Mein Mann hat ihr oft bei Gartenarbeiten geholfen und als unsere beiden Jungs zur Welt kamen, war sie von den beiden ganz begeistert.
Wir haben die Garage einen halben Meter vor Ihrem Grundstück hochgezogen und mit ihrer Erlaubnis darauf eine Terrasse eingerichtet. Dies hat sie uns auf den Bauplänen bestätigt.
Nun ist sie einige Jahre älter und etwas eigentümlich geworden. Sie beschwert sich ständig über die Belästigung durch unsere Jungs ( 6 & 8 Jahre). Sie sollen nicht im Garten rufen, toben, lachen oder gar Fußballspielen.
Die Ruhezeiten halten wir ein, da sie nun weit über 70 ist und es schon der Anstand gebietet sie in der Mittagszeit nicht groß zu stören. Aber wenn unsere Jungs um 15.00 Uhr im Pool spielen (Sommer) oder jetzt die wenigen guten Wetterphasen im Garten toben ist ständig ärger. Selbst wenn ich nachmittags mit meiner Mutter auf der Terrasse eine Tasse Kaffee zu mir nehme gibt es sofort Krach und ständig wird mit der Polizei gedroht.
Nun hat sie gedroht uns per Anwalt die Terrasse verbieten zu lassen und das wir diese dann nicht mehr nutzen können.
Ist dies nach fast 10 Jahren noch möglich, da sie uns die Terrasse ja ursprünglich erlaubt hat.
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
LG
grandma2303
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Grenzbebauung - Kann Nachbarin Terrasse auf Garage verbieten lassen, die sie damals erlaubt hat?
Verbaut?
Verbaut?
Wichtig zu wissen wäre, aus welchem Bundesland ihr kommt. Das fällt oft unter die jeweilige "Landesbauordnung", die du auch durch "googeln" im Internet finden wirst. Kannst dich dann mal einlesen.
Merkwürdig finde ich, dass ihr die Garage einen halben Meter von der Grenze entfernt gebaut habt. In unserem Bundesland ist es so, dass man entweder direkt auf die Grenze bauen muss, oder drei Meter entfernt bleibt.
Die Terrasse auf der Garage, ist meiner Meinung nach grundsätzlich möglich. Hierbei ist die "Abstandsflächenverordnung" zu beachten. Zu der max möglichen Höhe der Garage würde noch die Geländerhöhe der Terrasse dazu kommen. Das ist nicht erlaubt. Wichtig hierbei ist der Abstand des Geländers zur Grenze, damit es in Ansatz gebracht wird.
Das muss letztendlich ausgerechnet werden.
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Hast Du für den Bau der Garage in dieser Form eine Baugenehmigung erhalten?
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Hallo Frau Helga,
wir wohnen in Rheinland-Pfalz und das die Garage einen halben Meter vom Nachbargrundstück entfernt steht, liegt daran, dass unsere Architektin einen alten Bebauungsplan/Lageplan hatte und sich an den vor 30 Jahren installierten Grenzmarkierungen orientiert hatte. Als das Katasteramt vor ein paar Jahren neu vermessen hat, ist aufgefallen, dass vom Nachbargrundstück noch 1/2 Meter zu uns gehört. Doch daran ist nun nichts mehr zu ändern, eigentlich sollte die Garage ja auf der Grenze stehen.
Die Abstands-/Höhe usw. wurden alle vom Bauamt vorgegeben und eingehalten auch dort war die Terrasse schon eingezeichnet und von der Nachbarin gegengezeichnet.
LG
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Die Abstandsflächenverordnung bezieht sich auf eure tatsächliche Grenze.
Geh am Besten mit deinen Unterlagen, wenn du unsicher bist, zum zuständigen Bauamt und erkundige dich.
So in dieser Form, hier im Forum ist das schlecht möglich.
Der Sachbearbeiter kann dir auch die Formel nennen, mit der man die Abstandsfläche ermittelt.
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