Grenzbebauung

7. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Anette0709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung

Hallo wir haben eine Frage,

das Grundstück unseres Nachbarn ist ca 80cm höher als unseres. D.h. zu unserer Seite (Garten) steht eine Stützmauer aus L-Steinen. Da diese mit der Zeit leicht gekippt ist ist er dabei diese zu erneuern. Er hat ausgraben lassen und die alten Steine entfernt.
Nun wurde ein Fundament betoniert. Wir haben festgestellt, dass dieses weiter in unseren Garten reicht als zuvor.
Müssen wir dies so lassen, dass wir den Teil der Breite einer Mauer ausgleichen? Oder muss sie ganz bis zur Grenze beim Nachbar stehen. Oder wenn er darauf Erde aufschüttet, damit das überstehende Fundament nicht gesehen wird, müssen wird dies dann gewähren lassen? Oder muss das Fundmant direkt auf Grenze abgeschalt werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten. Freundliche Grüßen


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Hier kommt es darauf an, wer die natürliche Geländehöhe verändert hat. Hat der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet? Dann muss er mit einer Abstützung auf seinem Grundstück dafür Sorge tragen, dass nichts auf Euer Grundstück abrutschen kann. In diesem Fall müssen auch die Fundamente für die Abstützung komplett auf seinem Grundstück liegen.
Wenn Ihr allerdings euer Grundstück abgegraben habt, dann wäret Ihr auch für die Abstützung verantwortlich und müsstet sie komplett auf Eurem Grundstück errichten.
Wenn Euch der Fundamentstreifen nicht wirklich stört, würde ich es deshalb nicht auf einen möglicherweise jahrelangen Nachbarschaftsstreit ankommen lassen. Nachbarschaftlicher Frieden ist unbezahlbar!


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#2
 Von 
Anette0709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Grundstück wurde schon vor über 20 Jahren hochgesetzt als darauf eine Doppelhaushälfte gebaut wurde. Auf unserer Seite sind Büsche gepflanzt. Der Fundamentstreifen reicht zu uns herüber ebenso ist er verpflichtet die Erde die auch von unserer Seite beim ausbaggern weggenommen wurde wieder aufzuschütten. Dies ist nur teilweise geschehen. Mit Recylingmaterial. Zum Teil Fliesenstückchen. Da er noch nicht ganz fertig ist haben wir bisher nichts gesagt. Desweitern haben wir ein gesehen,dass er durch die Stützwand ein Drainager- oder Ablaufrohr Richtung unseres Gartens gesetzt hat. Möglich, dass bei Regen das Wasser in unser Beet läuft.
Was haben wir für Rechte? Möchte bevor ich etwas sage und mich streite informiert sein.
Wenn jemand einen Rat hat, vielen Dank dafür...


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#3
 Von 
Anette0709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was vergessen . Desweitern möchte er Gerätehütte und Pergola bis Grundstücksrand setzten. Muss er fragen, oder darf er das wenn er dafür keine Baugenehmigung braucht?


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#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Natürlich müssen alle Schäden, die bei den Arbeiten auf Eurem Grundstück entstehen, behoben werden - so auch das Verfüllen des Aushubs. Recyclingmaterial würde ich dabei nicht akzeptieren. Eine Wasserableitung darf der Nachbar nicht in Richtung auf euer Grundstück installieren. Ob eine Pergola und ein Gartenhaus auf der Grenze errichtet werden dürfen, ergibt sich aus der örtlichen Bauordnung. Allerdings muss hinsichtlich des Regenwassers vom Dach des Gartenhäuschens sichergestellt sein, dass dies nicht zu Euch hin abläuft.

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