Hallo,
unser Nachbar ist beim Errichten einer Garage auf der gemeinsamen Grenze. Im Land Brandenburg darf er dies bis zu einer Höhe von 3,00 m ohne unsere Zustimmung tun. Nach 14tägiger Abwesenheit fanden wir den Garagendachstuhl mit einer Höhe von 3,70m vor. Nach unserer Anfrage beim Bauamt wurde der Garagenbau gestoppt. Nun bietet uns der Bauherr eine Abfindung für eine nachträgliche Zustimmung an.
(1) Ist dies zulässig?
(2) Ist dies sittenwidrig?
(3) Welche Summe kann man dafür annehmen, schließlich muss man sich dies ja den Rest seines Lebens anschauen!
mfg
Grenzbebauung
1. August 2006
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Frage vom 1. August 2006 | 18:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 1. August 2006 | 19:45
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1594x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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