Hallo,
darf man eigendlich eine Grenzmauer genau auf der Grenze errichten oder muss derjenige der sie errichtet, auf "seiner" Seite bleiben? Wie breit ist in diesem fall dann die Grenze (konnte ich nirgendwo nachlesen).
Danke Euch.
Bis dann
Grenzbebauung?
8. September 2003
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Frage vom 8. September 2003 | 17:57
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Grenzbebauung?
#1
Antwort vom 28. September 2003 | 15:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)
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