Grenzbebauung in Bayern grs. machbar?

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kain278
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung in Bayern grs. machbar?

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Aber mir geht es grds. um die Frage, ob eine Grenzbebauuung in Bayern wie folgt überhaupt möglich ist:

Zwei Nachbargrundstücke mit jeweils in der Mitte einer Garage die aneinanderstehen (wie es typischerweise der Fall ist).

Wir würden gerne unser Haus über der Garage bis zur ersten Etage hoch an der Grenze erweitern. Im Prinzip hat man dann zwischen den Häusern nur noch den "Schacht" über der Garage des Nachbarn.

Das Einverständnis des Nachbarn wäre kein Problem.

Aber ist das baurechtlich überhaupt möglich?

Besten Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber ist das baurechtlich überhaupt möglich?


Hat das Haus des Nachbar einen Abstand von >6m zur Grenze? Wenn nein, dann sind die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen nicht vorhanden, was einer Genehmigung entgegen steht.

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#2
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn dein Nachbar das gleiche machen würde, könntest du eine Art Doppelhaus daraus machen.
Doppelhäuser müssen auch nicht aus einem Gebäude bestehen, sondern können 2 unabhängig (auch zeitlich) voneinander gebaute Gebäude sein, die ohne Abstandsflächen aneinander gebaut werden.
Vielleicht könntest du damit durchkommen.

Andernfalls sieht es schlecht aus, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
Da geht es auch um Brandschutz, damit das Nachbarhaus kein Feuer fängt, wenn es bei dir mal brennt.

Ausnahmegenehmigungen gibt es aber immer wieder, wenn auch sehr selten.

-- Editiert von Eisenhart am 01.10.2020 18:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bitte keine alten Threads hervorholen und dann auch noch eine Antwort ohne rechtliche Grundlage geben.

Woraus sollte sich ergeben, dass die Bebauung mit Doppelhäusern zulässig sein könnte?

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