Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung? Chancen, falls sie definitiv NEIN sagt?

22. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)
Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung? Chancen, falls sie definitiv NEIN sagt?

Wir wollen ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen bauen.

Das Grundstück ist 9,70 x 23m groß.

Das Haus soll 9,7m x 8,30m Grundfläche haben, also soll auf den Grenzen stehen.

Jetzt gibts Probleme mit den Nachbarn, die einen wollen dem nicht zustimmen. Diese stehen aber selber auf unserer Grenze, da deren Grundstück nur 7 m breit ist. Zur Strasse beträgt der Abstand des Hauses jedoch 15m.

Wenn ich jetzt ein Haus hinstelle, werde ich nur 6 Meter Abstand zur Strasse wollen. Somit fühle sich die Nachbarin "eingemauert".

Und ausserdem würde ihr Haus angeblich EUR 50.000,- an Wert verlieren, weil die Sicht eingeschränkt wäre, da sie jetzt noch so schön über mein Grundstück hinweg schauen kann.

SIe will, dass ich es bündig mit ihrem mache. Das will ich aber nicht, da ich dann keinen Garten hintenrum mehr habe, abgesehen davon darf ich das sowieso nicht vom Bauamt her. Deren Haus wäre ein Aussreisser, was man heut enicht mehr so genehmigen würde.

Weiss jemand, wie meine Chancen stehen, falls sie definitiv NEIN sagt? Also auch wenn ich klagen müsste, das würde ich nämlich auch tun, weil ich es nicht einsehe, dass die selber ein fast 3-stöckiges auf unserer Grenze stehen haben, und mir meins nicht genehemigen wollen!!

Hat jemand Erfahrung??



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ist denn schon geklärt, ob es für diesen Bereich baurechtliche Regelungen gibt, die eine Grenzbebaung ohne Genehmigung des Nachbarn erlauben (Stichwort: Bebauungsplan)?

Gibt es aufgrund der Grenzbebaung durch den Nachbarn eventuell Baulasten auf eurem Grundstück?

Gibt es eventuell eine schriftliche Abmachung mit dem Nachbarn aus der Zeit seines Hausbaus, das sich die Nachbarn gegenseitig das Recht zur Grenzbebauung einräumen?

Würde das Bauamt ein Gebäude mit 3 Meter Grenzabstand genehmigen?

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-- Editiert am 22.07.2011 14:59

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

9,70 entspricht der Grundstückbreite, wenn dein Nachbar auch auf die Grenze gebaut hat, ist das wohl ein Reihenhaus? bzw es wäre ein Reihenhaus wenn Ihr in Reihe gebaut hättet :)

Vorallem verstehe ich nicht was der Nachbar über den Ausblick mosert, er dürfte an der Giebelwand sowieso kein Fenster haben.

Wenn die Baugenehmigung vom Bauordnungsamt erteilt wird dürft ihr bauen ;)



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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12326.07.2011 09:40:45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

Es gibt hier keinen Bebauungsplan.

Laut einer Bauvoranfrage ist Nachbarzustimmung erforderlich.

Und es liegt auch nichts vor aus alten Zeiten, also keine gegenseitige Zustimmung :-(((

Jetzt steht sie bei ums auf der Grenze, aber eben ziemlich zurückversetzt.

Aber wir dürfen von ihr aus nicht an die Grenze:-((((

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

tja, nun hast du die wahl...

klagen, bauen und nachbar böse auf dich
klagen, verlieren und du böse auf nachbar

verkaufen und woandershin kommt nicht in betracht?

weil wenn ihr euch nicht einigen könnt ist das so ne sache mit dem frieden :)



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"Mein Link"

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

ach der Nachbarsfrieden wär mir egal, wir haben sowieso nichts miteinander zu tun.

Woanders kommt zur Zeit nihct in Frage. Da das ein gemeinsames Grundstück mit meinen Eltern ist.

Ich würde auch klagen, aber wie groß sind meine Chancen???

Hat da jemand Erfahrung?


Gruß
Aysen

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-- Editiert am 31.07.2011 16:31

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#9
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn es sich um Reihenhäuser handelt, dann wird Haus an Haus gebaut. Deshalb ist es normal dass es sich um Grenzbebauung handelt, vor allem wenn die Grundstücke nicht so breit sind. Wo steht denn das Haus vom anderen Nachbarn, auch um 15 Meter zurückversetzt zur Straße?




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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

Es ist eine Altbau-Gegend. Ohne Bebauungsplan.
In der Straße gibt es einige neue Rheinehäuser.

Das HAus des Nachbarn steht 15 m weg von der Straße.
Unseres soll allerdings nur 6 m weg von der Straße.

Somit wird dir Nachbarin seitlich eine Wand haben, wo es jetzt gerade offen ist, da auf unserem Grundstück nichts steht.

Da Bauamt wollte hat in der Bauvoranfrage eine Nachbarzustimmung als Bedungung genannt.

Im Katasterplan ist das Grundstück als "Bauland" ausgewiesen.

Was wenn beide Nachbarn nicht zustimmen?? Ich kann ja wohl kaum ein 3-Meter-Haus bauen!?!

Wie stehen da die Chancen, dennoch eine Baugenehmigung zu bekommen?


Gruß
Aysen

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1x Hilfreiche Antwort



#13
 Von 
guest-12319.08.2011 00:29:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo,

vielen herzlichen Dank für die Antworten!

Ich werde es wohl mit Reden versuchen müssen.

Mein einziger Jocker ist eigentlich, dass ich bei Einhaltung des 3-m-Abstands die komplette Wan mit Fenstern und Türen versehen darf.

Somit würde ich vom 2.OG aus den großen Fenstern direkt in deren Hof schauen können. Das will sie natürlich auch nicht ;-)

Ihre Aussicht ist auch mit 3m Abstand hin. Ohne Abstand hätte sie zwar die Wand genau nebendran, aber wenigstens keine Fenster.

Gibts es noch irgendwelche Tipps, wie man da verhaandeln kann??

Ich hab echt keinen Plan was ich da nich sagen könnte:-((((


Gruß
Aysen Aydin


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