Warum wird vom Bauamt für eine Grenzbebauung eine Nachbarzustimmung verlangt, wenn dieser selbst auf der Grenze steht?
Es handelt sich um eine Ortschaft ohne Bebauungsplan, wo man sich der Strasse einfügen muss, und planungsrechtlich Grenzbebauung erlaubt ist.
Laut folgenden Vorgaben und dem Gerichtsbeschluss müsste das Bauamt doch auch eine Baugenehmigung
ohne Nachbarzustimmung erteilen??
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neutsadt/Weinstraße
17.07.2007
8 B 10588/07
.OVG
Baurecht, Nachbarrechtsschutz, Nachbargrundstück, Grenzbebauung, Rücksichtnahmegebot, Abstand, Abstandsfläche, Grenzabstand, offene Bauweise
Ist auf dem Nachbargrundstück bereits ein grenzständiges Gebäude vorhanden, so kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO ein Gebäude ohne eigenen Grenzabstand nicht nur dann zugelassen werden, wenn mit Grenzabstand gebaut werden muss, sondern erst recht dann, wenn planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf (im Anschluss an Urteil des 1. Senats des OVG RP vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02
.OVG -, AS 30, 125).
LBauO § 8
Aktenzeichen: 8B10588/07 Paragraphen: LBauO§8 Datum: 2007-07-17
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11215
Hat jemand eine Erklärung dafür`?
Danke...
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Grenzbebauung wenn Nachb. schon auf Grenze steht
22. August 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2011 | 20:43
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 49x hilfreich)
Grenzbebauung wenn Nachb. schon auf Grenze steht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. August 2011 | 09:36
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
quote:
Warum wird vom Bauamt für eine Grenzbebauung eine Nachbarzustimmung verlangt, wenn dieser selbst auf der Grenze steht?
Vielleicht nur wegen Formsache; oder wegen anderen zustimmungs-
bedürftige Frage ?
Selbst wenn Nachbar die Grenzbebauung nicht zustimmt, kann das Bauamt dessen Nicht-Zustimmung ablehnen, weil er in diesem Fall sowieso hätte zustimmen müssen.
Ist Nachbarhaus abrißreif ?
Bleibe ruhig, sei nicht voreilig hysterisch, frage das Bauamt
welche Nachbarzustimmung benötigt werden
-- Editiert icecycle am 23.08.2011 09:38
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#3
Antwort vom 23. August 2011 | 09:41
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 49x hilfreich)
@icecyle:
was gibt es denn noch zustimmungsbedürftiges ausser, dass man an die Grenze will?
Nein, das Nachbargebäude ist nicht abrißreif.
Das Bauamt schreibt: da sie an die Grenze wollen, bedarf es der Nachbarzustimmung.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 23. August 2011 | 12:38
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 49x hilfreich)
Ist das ein Problem oder nicht erlaubt?
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#6
Antwort vom 23. August 2011 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119313 Beiträge, 39709x hilfreich)
Ich sehe 3 Möglichkeiten:
1. Du holst dir die Zustimmung vom Nachbarn.
2. Du präsentierst dem Bauamt das genannte Urteil und hoffst auf einsehen
3. Du besorgst dir auch so ein Urteil gegen dein Bauamt.
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