Moin,
Sachverhalt:
Reihenhaus von Bj. ca. 1880 NRW/ Nachbarhaus Bj. ca. 1900. Die Grenze ist bisher nicht festgestellt. Nachbar beauftragt Vermesser mit der Festellung der Grenze zwischen den beiden Grundstücken.
Zum vereinbarten Termin erscheint der Vermesser und teilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist.
Meine Frage:
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden, bzw. ohne meine Zustimmung erfolgen?
-- Editiert von User am 19. Februar 2024 12:47
Grenzfeststellung durch Nachbarn - Messungen in unserem Haus?
19. Februar 2024
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Frage vom 19. Februar 2024 | 12:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzfeststellung durch Nachbarn - Messungen in unserem Haus?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2024 | 13:46
Von
Status: Student (2325 Beiträge, 513x hilfreich)
ZitatZum vereinbarten Termin erscheint der Vermesser und teilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist. :
Das macht nur Sinn, wenn die Grenze im Gebäude mindestens einen Knickpunkt hat.
Da das am Status quo aber nichts ändert und in der Wohnung gewiss kein Grenzpunkt gesetzt wird, ist es unerheblich.
Die Vermessung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Betreten der Wohnung möglich. Mir fällt auch kein für den Nachbarn so gewichtiger Grund ein, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung dahinter zurücktreten muss.
#2
Antwort vom 19. Februar 2024 | 15:57
Von
Status: Weiser (17905 Beiträge, 6038x hilfreich)
Die Kosten tragen dann also wahrscheinlich alle beteiligten Parteien zu gleichen Teilen.ZitatDie Grenze ist bisher nicht festgestellt. :
Ich halte es durchaus für möglich, dass eine Grenzfeststellung geduldet werden muss. Es wäre aber sehr ungewöhnlich, dass die notwendig wäre. Wie de Bakel ja bereits geschrieben hatte müsste dann ein Knick oder Eckpunkt innerhalb des Gebäudes liegen. Es wäre dann also auch ein Überbau vorhanden.ZitatKönnen Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden, bzw. ohne meine Zustimmung erfolgen? :
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#3
Antwort vom 19. Februar 2024 | 18:04
Von
Status: Schüler (293 Beiträge, 129x hilfreich)
Nein, §6 Abs. 1 Satz 3 VermKatG.ZitatKönnen Messungen innerhalb des Wohngebäudes ... ohne meine Zustimmung erfolgen? :
Nein, aber Deine Zustimmung kann erzwungen werden:ZitatKönnen Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden ...? :
BGH Urteil vom 20.05.2022 V ZR 199/21 (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=V%20ZR%20199/21&nr=130773)
Nein. Oft ist es erforderlich, die Mauerstärken zu ermitteln oder zu überprüfen.ZitatDas macht nur Sinn, wenn die Grenze im Gebäude mindestens einen Knickpunkt hat. :
Das kommt auf den konkreten Einzelfall an und ist von vielen Faktoren abhängig, sodass letztendlich die Vermessungsfachkraft vor Ort entscheiden muss, ob das Betreten zwingend notwendig ist.ZitatDie Vermessung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Betreten der Wohnung möglich. :
-- Editiert von User am 19. Februar 2024 18:05
#4
Antwort vom 19. Februar 2024 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatKönnen Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden :
Ordnungsamt eher nicht, sondern per Gericht.
Zitatbzw. ohne meine Zustimmung erfolgen? :
Ja.
Nötigenfalls wird sich halt gewaltsam Zugang verschafft
Zitatteilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist. :
Der Vermesser möge die ^Notwendigkeit substantiiert darlegen.
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