Grenzfeststellung durch Nachbarn - Messungen in unserem Haus?

19. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
robsen0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzfeststellung durch Nachbarn - Messungen in unserem Haus?

Moin,
Sachverhalt:
Reihenhaus von Bj. ca. 1880 NRW/ Nachbarhaus Bj. ca. 1900. Die Grenze ist bisher nicht festgestellt. Nachbar beauftragt Vermesser mit der Festellung der Grenze zwischen den beiden Grundstücken.

Zum vereinbarten Termin erscheint der Vermesser und teilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist.

Meine Frage:
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden, bzw. ohne meine Zustimmung erfolgen?



-- Editiert von User am 19. Februar 2024 12:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von robsen0815):
Zum vereinbarten Termin erscheint der Vermesser und teilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist.

Das macht nur Sinn, wenn die Grenze im Gebäude mindestens einen Knickpunkt hat.
Da das am Status quo aber nichts ändert und in der Wohnung gewiss kein Grenzpunkt gesetzt wird, ist es unerheblich.

Die Vermessung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Betreten der Wohnung möglich. Mir fällt auch kein für den Nachbarn so gewichtiger Grund ein, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung dahinter zurücktreten muss.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von robsen0815):
Die Grenze ist bisher nicht festgestellt.
Die Kosten tragen dann also wahrscheinlich alle beteiligten Parteien zu gleichen Teilen.

Zitat (von robsen0815):
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden, bzw. ohne meine Zustimmung erfolgen?
Ich halte es durchaus für möglich, dass eine Grenzfeststellung geduldet werden muss. Es wäre aber sehr ungewöhnlich, dass die notwendig wäre. Wie de Bakel ja bereits geschrieben hatte müsste dann ein Knick oder Eckpunkt innerhalb des Gebäudes liegen. Es wäre dann also auch ein Überbau vorhanden.

Signatur:

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#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von robsen0815):
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes ... ohne meine Zustimmung erfolgen?
Nein, §6 Abs. 1 Satz 3 VermKatG.

Zitat (von robsen0815):
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden ...?
Nein, aber Deine Zustimmung kann erzwungen werden:
BGH Urteil vom 20.05.2022 V ZR 199/21 (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=V%20ZR%20199/21&nr=130773)

Zitat (von de Bakel):
Das macht nur Sinn, wenn die Grenze im Gebäude mindestens einen Knickpunkt hat.
Nein. Oft ist es erforderlich, die Mauerstärken zu ermitteln oder zu überprüfen.

Zitat (von de Bakel):
Die Vermessung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Betreten der Wohnung möglich.
Das kommt auf den konkreten Einzelfall an und ist von vielen Faktoren abhängig, sodass letztendlich die Vermessungsfachkraft vor Ort entscheiden muss, ob das Betreten zwingend notwendig ist.


-- Editiert von User am 19. Februar 2024 18:05

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von robsen0815):
Können Messungen innerhalb des Wohngebäudes z.B. durch das Ordnungsamt erzwungen werden

Ordnungsamt eher nicht, sondern per Gericht.



Zitat (von robsen0815):
bzw. ohne meine Zustimmung erfolgen?

Ja.
Nötigenfalls wird sich halt gewaltsam Zugang verschafft



Zitat (von robsen0815):
teilt mit, dass zusätzlich zu den Messungen auf dem Grundstück (Garten hinter dem Haus) Messungen innerhalb unseres Hauses nötig sind ohne die eine Grenzfeststellung angeblich nicht möglich ist.

Der Vermesser möge die ^Notwendigkeit substantiiert darlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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