Wir haben 2015 eine Doppelhaushälfte gekauft, die von uns abgerissen wurde. Es ist nur eine Grenzwand vorhanden, diese steht komplett auf unserem Grundstück. Jetzt geht der Streit los, der Nachbar wollte eine Herstellung der Wand auf unsere Kosten. Anderseits ist es ja unsere Wand und er kann froh sein, dass wir sie nicht mit abgerissen haben. Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?
Grenzwand Nachbar
Verbaut?
Verbaut?
Hallo, was steht zur Mitbenutzung der Grenzwand durch den Nachbarn im Grundbuch ?
Wie wird aktuell die Standsicherheit der Wand gewährleistet ? Im Abbruchantrag wird meist eine statische Stellungnahme gefordert. Eine frei stehende Wand ohne Verbund zum Nachbarn neigt unter Windeinwirkung zum Kippen.
Baut ihr neu oder bleibt das Grundstück leer? Man könnte dem Nachbarn alternativ die Wand mit Grundstück verkaufen.
Im Grundbuch ist kein Eintrag vorhanden. Wir brauchten für den Abriss keinen Antrag auszufüllen. Eine statische Berechnung wurde nicht vorgenommen. Wir haben vor bzw. sind dabei auf dem Grundstück neu zu bauen, aber mit 3 m Abstand zur Grenze.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Für den Gebäudeneubau wird es hoffentlich einen Statiker geben. Ich empfehle dir, die aktuelle Standsicherheit der alten Gebäudetrennwand durch den Statiker beurteilen zu lassen. Der Bauherr ist für die Standsicherheit der Gebäude auf seinem Grundstück im Ganzen und in Teilen verantwortlich.
Ich bin weiterhin für den Verkauf der Grenzwand + Grundstück an den Nachbarn. Vielleicht noch 15-20 cm mehr an Breite, damit er die Grenzwand fachgerecht dämmen kann.
Ja, für den Neubau gibt es natürlich eine Statik und einen Bauantrag
Das mit dem Verkauf wäre eine gute Idee. Allerdings befürchte ich da, dass doch das Grundstück neu ausgemessen werden muss und neue Grenzsteine gesetzt werden müssen. Dies ist wahrscheinlich teurer als die ganze Wand. Einen Statiker für die Wand werde ich jetzt auch noch nicht beauftragen . Ich hatte die Wand ja schon von einer Firma mit Blech verkleidet lassen und bei dem Haus einen neuen Giebel plus Dachüberstand machen lassen. Aber das reicht dem Herrn Nachbar wohl nicht . Ich habe jetzt erst mal nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten