Großes Problem mit dem Hausverkauf

22. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabberschnecke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Großes Problem mit dem Hausverkauf

Guten Morgen!

Mein Mann hat mit seinen Eltern und seinen beiden Geschwistern ein Haus gekauft. Alle stehen im Grundbuch. Nun sind die Eltern gestorben, und mein Mann und seine Schwester wollen das Haus im Gesamten verkaufen. Sein Bruder will das nicht (er wohnt noch drin) und stellt die Forderung: Nur die Hälfte des Hauses soll verkauft werden. Nun hatten wir einen Käufer der alles wollte, aber ihm lebenslanges Mietrecht gewährt. Diesen Käufer hat der Bruder dumm angemacht, worauf dieser natürlich keine Lust mehr hatte das Haus zu kaufen.
Nun meine Fragen:

Kann sich der Bruder wirklich immer gegen alles stelllen?

Und wie lange ist man nach der Austragung aus dem Grundbuch noch haftbar?

Vielen Dank im Vorraus

Sabberschnecke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)


Alle stehen im Grundbuch,
daher KEINE Austragung !

Alle bleiben drin !

Und wenn Du Dich jetzt "dumm
angemacht fühlst", was machste
denn dann - als Beispiel ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabberschnecke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Warum greifst Du mich so an, Dr. jur. von Campe? *Kopf schüttel*
Siehe: Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar!
Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich. Bitte behandelt andere Forumsmitglieder so, wie man Kofi Annan, den Papst, den Dalai Lama oder den Bundespräsidenten behandeln würde: mit Respekt, Anstand und HÖFLICHKEIT.

-- Editiert von Sabberschnecke am 24.10.2004 18:22:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Sabberschnecke,
mit welchen Anteilen ist denn jeder jeweils im Grundbuch eingetragen? Wie ist der Anteil der Eltern verteilt worden (Erbengemeinschaft?).
Bei Verkauf hat der Miterbe z.B. ein Vorkaufsrecht.
Vielleicht sollte man es hier mit guten Willen versuchen und auf den Bruder zugehen. Oder sind die Fronten schon so verhärtet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Bruder nicht verkaufen will, dann ist das sein gutes Recht. Um dieses Recht zu umgehen gibt es die Teilungsversteigerung, die in weiten Teilen einer Zwangsversteigerung entspricht.

Jeder Eigentümer ist berechtigt, die Teilungsversteigerung zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Bruder nicht verkaufen will, dann ist das sein gutes Recht. Um dieses Recht zu umgehen gibt es die Teilungsversteigerung, die in weiten Teilen einer Zwangsversteigerung entspricht.

Jeder Eigentümer ist berechtigt, die Teilungsversteigerung zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

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