Guten Morgen!
Mein Mann hat mit seinen Eltern und seinen beiden Geschwistern ein Haus gekauft. Alle stehen im Grundbuch. Nun sind die Eltern gestorben, und mein Mann und seine Schwester wollen das Haus im Gesamten verkaufen. Sein Bruder will das nicht (er wohnt noch drin) und stellt die Forderung: Nur die Hälfte des Hauses soll verkauft werden. Nun hatten wir einen Käufer der alles wollte, aber ihm lebenslanges Mietrecht gewährt. Diesen Käufer hat der Bruder dumm angemacht, worauf dieser natürlich keine Lust mehr hatte das Haus zu kaufen.
Nun meine Fragen:
Kann sich der Bruder wirklich immer gegen alles stelllen?
Und wie lange ist man nach der Austragung aus dem Grundbuch noch haftbar?
Vielen Dank im Vorraus
Sabberschnecke
Großes Problem mit dem Hausverkauf
Verbaut?
Verbaut?
Alle stehen im Grundbuch,
daher KEINE Austragung !
Alle bleiben drin !
Und wenn Du Dich jetzt "dumm
angemacht fühlst", was machste
denn dann - als Beispiel ?
Hallo!
Warum greifst Du mich so an, Dr. jur. von Campe? *Kopf schüttel*
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-- Editiert von Sabberschnecke am 24.10.2004 18:22:36
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Hallo Sabberschnecke,
mit welchen Anteilen ist denn jeder jeweils im Grundbuch eingetragen? Wie ist der Anteil der Eltern verteilt worden (Erbengemeinschaft?).
Bei Verkauf hat der Miterbe z.B. ein Vorkaufsrecht.
Vielleicht sollte man es hier mit guten Willen versuchen und auf den Bruder zugehen. Oder sind die Fronten schon so verhärtet?
Wenn der Bruder nicht verkaufen will, dann ist das sein gutes Recht. Um dieses Recht zu umgehen gibt es die Teilungsversteigerung, die in weiten Teilen einer Zwangsversteigerung entspricht.
Jeder Eigentümer ist berechtigt, die Teilungsversteigerung zu beantragen.
Wenn der Bruder nicht verkaufen will, dann ist das sein gutes Recht. Um dieses Recht zu umgehen gibt es die Teilungsversteigerung, die in weiten Teilen einer Zwangsversteigerung entspricht.
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