Grundbuch - Belastung

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Madis
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch - Belastung

Hallo,
wir wollen ein Grundstück über einen Makler kaufen. Stellten eine Bauvoranfrage die positv ausfiel (EFH + Garage). Nach Rücksprache mit dem Makler sowie Grundstücksbesitzer ist das Grundstück nicht belastet. Jetzt wurde uns der Notarvertrag zugesandt worin steht:

Das Grundstück ist in Abteilung II wie folgt belastet:

lfd. Nr. xx: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Gemeinde xxx
lfd. Nr. xx: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kanalleitungsrecht) für die Stadt xx

Was bedeutet dies ?? Kann uns jmd. weiterhelfen und Tips geben?

Ist es sinnvoll sowas zu kaufen? Danke für Antworten.

Mandy

-- Editiert von madis am 21.02.2005 12:04:54

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das bedeutet, dass die Stadt xx das Recht hat, eine Kanalleitung über Euer Grundstück zu verlegen und dies wahrscheinlich auch schon getan hat.

Welche Folgen das im Detail hat, muss man an den örtlichen Gegebenheiten feststellen. Man darf z.B. nicht so bauen, dass ein Zugang zur Kanallleitung nicht möglich ist. Es wird also quasi ein Bauverbot in bestimmten Grundstücksbereichen geben.

Falls die Kanalleitung defekt ist oder erneuert werden mus, dann darf die Stadt diese Arbeiten auf Deinem Grundstück durchführen. Die dadurch entstehenden Schäden muss sie allerdings wieder beeitigen.

Ob solche Belastungen für Dich ok sind oder nicht, musst Du für Dich selbst entscheiden. Du solltest Dich aber genau über die damit verbundenen Einschränkungen informieren, da das aus diesem Forum heraus nicht wirklich beurteilt werden kann.

Es kann auch sein, dass dieses Leitungsrecht durch die Stadt nicht mehr benötigt wird. Dann solltest Du versuchen, es löschen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Madis
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, danke für deine antwort. ich habe mich erkundigt und es geht tatsächlich eine Leitung im Grundstück (an der Seite) entlang. der erste punkt wird noch geklärt.
eine frage hätte ich noch - da wir nicht so die ahnung haben. um wieviel prozent könnten wir den kaufpreis drücken ?? was wäre angemessen / reallistisch?? aufgrund dessen das eine Leitung von 80 m liegt. wir können unser gartenhäuschen und garage nicht mehr so stellen wir geplant.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Madis,
eine Antwort darauf kann man schlecht geben, da wir das Grundstück nicht kennen und nicht wissen, was du zahlen wirst.
Da Leitungen aber nun ja mal irgenwo verlaufen müssen, sehe ich darin eigentlich keine Beeinträchtigung. Aber ihr könnt ja noch einmal mit dem Verkäufer sprechen.

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