Hallo,
ich hab mal eine Frage zur Grunddienstbarkeit.
Nachbar A verkauft einen Teil seines Bauernhofes!
Im Grundbuch (bei Nachbar A und B)wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen (das der Käufer B z.B. zu der Seite zu Nachbar A kein Tor geöffnet werden darf, das er ein Teil des Überstehenden Daches abnehmen muss, das keine Fahrzeuge unter dem Dach abgestellt werden dürfen, etc.)
Jedoch wird die Grunddienstbarkeit, nach langem Rechtsstreit, von Nachbar B einfach nicht Unterschrieben!
Jetzt hat Nachbar B sein Grundstück verkauft.
Der neue Käufer kauft doch das Grundstück mit Eintragungen des Grundbuches
(…schließlich erwerben die Käufer das Grundstück automatisch mit den im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechten…)
aber was ist mit der nicht unterschriebenen Grunddienstbarkeit?
Grundbuch/ Grunddienstbarkeit
Hallo,
wenn derNotarvertrag nichtnunterschrieben wurde und die Grunddirnstbarkeit deswegen nicht eintragen werden konnte, ist sie nicht da.
Aber du hast doch jetzt die Chance alles erst mal im Guten zu versuchen.
Informiere doch einfach den Käufer und besprecht alles, der wird bestimmt gar nichts davon wissn.
Gruß
sad
Das hab ich auch schon gedacht,
nur es ist so, damals wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass nur mit Unterschrift der Grunddienstbarkeit das Gebäude und das Land verkauft wird. Diesen Kaufvertrag hatte er dann Unterschrieben, als es jedoch um den Eintrag ins Grundbuch ging, ging der ganze Sch… erst los. Er weigerte sich zu Unterschreiben und nach jahrelangem Kampf vor Gericht wurde es für uns auch einfach zu teuer.
Nur wie ist das jetzt mit dem Eintrag, der Kaufvertrag von damals hat nichts mehr mit dem von heute zu tun oder? Und das es damals nicht zum Eintrag kam ist doch dann unser Pech oder?
Bei uns z.B. steht im Grundbuch das wir über ein bestimmtes Stück Land welches dem Nachbarn gehört verfügen und es nutzen können, er aber nicht. Aber wenn es bei ihm nicht im Grundbuch steht, was dann, was gilt den dann?
(Der neue Nachbar möchte nichts dazu sagen aber es ist ja möglich eine Grundbucheinsicht zu machen.)
Danke schonmal
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Das ist aber etwas ungewöhnlich, dass in EUREM Grundbuch steht, dass Ihr einen Teil des Nachbargrundstücks nutzen dürft. Das müsste eigentlich NUR im Grundbuch des Nachbarn stehen, da dessen Grundstück mit dieser Grunddienstbarkeit belastet ist.
Das klingt alles etwas merkwürdig, denn wenn man einen Notarvertrag abschließt und dort auch die Grunddienstbarkeiten geregelt sind, veranlasst normalerweise der Notar die Eintragung ins Grundbuch, ohne nochmalige Unterschrift. Die Vollmacht dafür wird dem Notar meist mit dem Kaufvertrag übertragen. Der Notarvertrag gilt dann als Bewilligungsurkunde für die Grunddienstbarkeit.
So jedenfalls ist das bei uns immer gelaufen - aber vielleicht haben andere andere Erfahrungen.
Ihr könntet ja auch beim Notar nachfragen, der das Ganze beurkundet hat.
Ups,
ich meinte Natürlich im Kaufvertrag steht das mit dem Stück Land.
Also den Notarvertrag haben wir und da ist die Grunddienstbarkeit geregelt! Was dann eigentlich soviel heißt, das dass dann auch ins Grundbuch eingetragen werden muss.
Warum es nie dazu kam lag wohl daran das der Nachbar nie die Anweisung gegeben hat (es war Vertraglich geregelt, das er dies veranlasst und auch die Kosten übernimmt).
Der Notar lebt leider nicht mehr!
Das ist alles sehr sehr komisch gelaufen damals. Wer da keine Ahnung hatte bleibt in Frage gestellt.
Ich würde mich an Eurer Stelle an einen anderen Notar - idealerweise den Nachfolger des beurkundenden Notars - wenden und um Regelung bitten. Der müsste am besten wissen, wie so etwas geregelt wird. Da der Notarvertrag wohl gültig sein wird, denke ich, dass auch die darin getroffenen Regelungen bezüglich der Grunddienstbarkeit weiterhin Gültigkeit haben müssten.
...Das ist aber etwas ungewöhnlich, dass in EUREM Grundbuch steht, dass Ihr einen Teil des Nachbargrundstücks nutzen dürft. Das müsste eigentlich NUR im Grundbuch des Nachbarn stehen, da dessen Grundstück mit dieser Grunddienstbarkeit belastet ist...
Das ist nicht ungewöhnlich.
Auf Antrag wird dies im Bestandsverzeichnis des berechtigten Grundstücks vermerkt (Herrschvermerk).
@ cruncc1: Das kannte ich bisher noch nicht - danke! (Trifft aber in dem Fall hier nicht zu.)
Dann hättet ihr an einem Grundstückteil eine uneingeschränkte Nutzung, zB. für Garten oder so.
Am Besten setzt ihr euch mal mit dem neuen Nachbarn zusammen und geht die euch betreffenden Verträge durch, dann solltet ihr zusammen einen Notar wählen, der wird Akteneinsicht in die Unterlagen des verstorbenen Notar verlangen können.
Sonst gibt das ja nie etwas.
Wir haben uns auch schon überlegt uns mit dem Nachbarn zusammen zu setzen, es ist glaube ich nur besser wenn wir uns vorher mal erkundigen. Dann wissen wir wenigstens vorher was für Rechte und Chancen wir haben (schließlich würde ihm ja ein Teil seines Grundstückes genommen).
Ich danke euch für die Hilfe
Und jetzt?
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