Hallo,
Ich möchte die Gemeinschaft zu meinem Lebensgefährten auflösen und unser Grundstück mit Eigenheim in einer Teilungszwangsversteigerung versteigern.
Nun habe ich folgendes Problem:
Im Grundbuch steht an 1. Rangstelle eine Grundschuld!
Diese Grundschuld ist komplett abgezahlt.
Einer Löschung aus dem Grundbuch heraus müssten ja beide Teilhaber beim Notar zustimmen?
Ist das so richtig?
Mein ehem. Lebensgefährte stimmt dem aber nicht zu so das das Grundstück mit Grundschuld Laut Grundbuch versteigert werden müßte.
Ergeben sich daraus irgend welche Probleme bei der Versteigerung?
GGf. Möchte ich das Grundstück auch selbst wieder zurück kaufen. Somit währe die Eintragung ja kein Problem für mich!
MFG
Grundbuch - Teilungszwangsversteigerung
16. Juli 2008
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2008 | 21:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch - Teilungszwangsversteigerung
#1
Antwort vom 17. Juli 2008 | 09:37
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Wer ist denn der andere Empfänger der Grundschuld? Hier müßte eigentlich eine Löschungsbewilligung beantragt werden. Ob zum Streichen/Bereinigung des Grundbuches dies beide Eigentümer beantragen müssen, kann ich nicht definitiv mit Ja beantragen, aber du musst ja eh zum Notar.
Aber versucht euch friedlich zu einigen - auch wenns schwer fällt, denn durch einen Verkauf seid ihr beide besser dran, denn da ist ein besserer Preis zu erzielen. Außerdem geht es ggf. schneller, die Frage ist, wieviele Termine das Gericht für die Versteigerung hätte.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.816
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten