Grundbuch

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
krtek
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundbuch

Wir haben uns vor 2 Jahren eine Wohnung in einem 2 Familien-Reihenhaus gekauft und warten seitdem auf eine gemeinsame Aussenabnahme mit unseren Miteigentümern und dem Bauträger.(Unsere Wohnung ist innendrin schon abgenommen worden.) Da unsere Miteigentümer im Klinsch über div. Baumängel liegen, verweigert uns der Bauträger die Aussenabnahme, so dass wir nicht ins Grundbuch können. Wir vermuten ,dass die Miteigentümer diese ganze Sache aussitzen wollen und dies kann noch über Jahre gehen. Des weiteren haben die Miteigentümer vor uns eine Hubgarage (ohne Hub)(ein Stellplatz stand eigentlich uns zu) gekauft und wollten dort nur einen Stellplatz errichten. Nun sagt aber das Bauamt, ohne einen Hub mit 2 Stellplätzen gibt es keine Bauabnahme für die Wohnungen. (somit auch für uns nicht). Die Miteigentümer, welche die Doppelgarage ohne Hub gekauft haben verlangen nun von uns eine finanzielle Mitbeteiligung am Einbau eines mechanischen Hubes. (b.z.W. der Bauträger soll diese Auflage bezahlen) Was meint ihr dazu?

-- Editiert von krtek am 10.07.2006 18:15:48

-- Editiert von krtek am 11.07.2006 10:52:20




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2940x hilfreich)

Was steht denn in eurem Kaufvertrag bezüglich des Stellplatzes (mit/ohne Hub)?
Heutzutage muss eigentlich fast überall pro Wohnung 1 Stellplatz dabei sein sein bei Neubauten.
Habt ihr vom Bauträger oder von einem kurzfristigen Vorbesitzer gekauft?

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#2
 Von 
krtek
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben ja keinen Stellpaltz kaufen können, da dieser durch unsere Mitbesitzer schon gekauft wurde. Bei denen steht im Kaufvetrag drin: Garage ohne Hub. Somit möchte also das Bauamt, dass 2 Stellplätze wie beantragt auch errichtet werden. kaufen muss ich keinen Stellplatz, aber es muss hypothetisch einer für unsere Wohnung vorhanden sein. Gekauft haben wir übrigens vom Baurräger.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2940x hilfreich)

Dann schaut mal in die Kaufunterlagen, was da bezüglich der Bereitstellung eines Stellplatzes steht. Steht da nichts, werdet ihr den zur Verfügung stellen müssen. Steht da etwas, muss das der Bauträger zahlen.

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