Hallo
Ich habe im Jahr 2000 mit meiner Familie am Elternhaus angebaut wir hatten kein Eigenkapital und deswegen sehr viel in Eigenleistung gebaut.
Es wurden ca. 100.000 Euro ins Grundbuch eingetragen bei der Bank mussten meine Eltern somit mit unterschreiben.
Auch meine Eltern haben noch Grundbucheinträge wo wir auch unterschrieben haben.
Es besteht eine Eigentümergemeinschaft.
Frage:
Was ist mit den Grundbucheinträgen wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt.
z.B.
Wenn meine 6 Geschwister Ihr Erbteil haben möchten oder meine Eltern Ihr Haus an einen meiner Geschwister weiter geben vererben.
Ich lebe mit meinen Geschwistern im Streit und mein Schwager habe ich Haus und Hofverbot erteilt.
Sollten meine Eltern nun Ihr Haus an meine Schwester vererben dessen Man ich verboten habe unser Grundstück zu betreten möchte ich nicht länger im Eigenheim Wohnen bleiben.
Das gäbe dann Mord und Totschlag
Kann ich unser Haus ( meinen Anbau ) verkaufen ?????
MFG Hühnerpfote
Grundbucheinträge und Erbstreit
Mir ist noch nicht so ganz klar, auf was Du hinaus willst.
Grundbucheinträge werden von einer Erbschaft oder auch einem Erbstreit nicht berührt. Mans treitet sich typischerweise auch gar nicht um Grundbucheinträge.
Zum besseren Verständnis habe ich ein paar Gegenfragen:
1. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft oder um ein gemeinschaftliches Eigentum?
2. Wer ist als Eigentümer eingetragen.
3. Wie hast Du Deine Investitionen in das Haus vertraglich abgesichert?
Zu 1
Der Altbau ist Eigentum meiner Eltern Vater u. Mutter )
Der Neubau ( Anbau )ist Eigentum meiner eigenen Familie Frau und 3 Kinder.
Das Grundstück wo beide Gebäude stehen ist irgendwie in Tausenstel aufgeteilt.
Deswegen Egentümergemeinschaft
Im Grundbuch stehen insgesammt 170 000 Euro als Grundschuld und wir haben gegenseitig als Sicherungsgeber bei der eintragung bzw. bei der Bank unterzeichnet.
Wenn ich nun den Anbau verkaufe was ist dann mit den Grundbucheitragungen und Sicherungsgebung von mir und meiner Frau
ist diese Sicherungsgebung eine Bürgschaft ?
Mfg
Gibt es eine Teilungserklärung?
Gibt es getrennte Grundbuchblätter?
Nur dann handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft.
Wenn es aber eine Eigentümergemeinschaft ist, warum mussten dann Deine Eltern mitunterschreiben? Und warum sind dann die kompletten 170.000€ bei Euch eingetragen?
Ich habe immer noch den Verdacht, dass es sich nicht um eine Eigentümergemeinschaft handelt, sondern um gemeinschaftliches Eigentum. Nur dann machen Deine Aussagen einen gewissen Sinn.
Es gibt eine Teilungserklärung ( Aufteilung in Wohneigentum )
Aber es gibt nur ein Grundbuch steht auch in der Teilungserklärung
In der Urkunde steht unter § 3
Der übertragene Grundbesitz ist unter Abt. II des Grundbuches unbelastet.
Die in Abt. III des Grundbuches unter lfd. Nr. ....engetragenen Grundpfandrechte in Höhe von nominal 170 000 Euro sind den Übernemern bekannt und werden von ihnen dinglich übernommen.
Unterschrieben haben meine Eltern meine Frau und ich.
Wenn ich das richtig verstanden habe müssen wir ( ich und meine Frau ) für die Grundschulden im Todesfall meiner Eltern alleine aufkommen und wenn meine Geschwister als erben dumm kommen gehen beide Gebäude unter den Hammer.
Es gibt eine Teilungserklärung ( Aufteilung in Wohneigentum )
Aber es gibt nur ein Grundbuch steht auch in der Teilungserklärung
Das kann nicht sein.
Wenn eine Aufteilung in Wohnungseigentum erfolgt ist, dann gibt es für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt.
Ein paar grundsätzliche Dinge möchte ich jetzt dennoch erwähnen:
Die eingetragene Grundschuld ist lediglich eine Sicherheit für das jeweilige Darlehen. Entscheidend ist in erster Linie der Darlehensvertrag und nicht wo und wie die Grundschuld eingetragen ist.
Die Grundschuld wird erst dann relevant, wenn die Darlehensraten nicht mehr bezahlt werden und als Folge davon die Bank auf die Sicherheit zurückgreift und z.B. eine Zwangsversteigerung einleitet.
Ein Verkauf Deiner Wohnung wird zunächst daran scheitern, dass der Käufer fordern wird, dass die Wohnung lastenfrei übertragen wird. Damit die Bank einer Löschung der Grundschuld zustimmt, muss das Darlehen komplett zurückgezahlt werden oder eine andere angemessene Sicherheit gestellt werden.
Deine Geschwister sind als Erben nach dem Tod Deiner Eltern verpflichtet, das Darlehen weiter zu bedienen. Sollten sie das nicht machen, machen sie sich schadenersatzpflichtig Dir gegenüber, wenn es dadurch zu einer Zwnagsversteigerung kommt. Richtig problematisch wird das für Dich, wenn sie kein pfändbares Einkommen oder Vermögen haben. Als Vermögen steht aber mindestens die Wohnung Deiner Eltern zur Verfügung, auf die im Extremfall dann eine Zwangshypothek eingetragen wird.
Ich kann im Momant daher nicht erkennen, dass es Umstände gibt, unter denen Du für das Darlehen Deiner Eltern aufkommen musst.
Allerdings bietet die gesamte vertragliche Konstellation Potential für viel Ärger.
Ich dachte daran den Anbau für 170 000 Euro zu verkaufen und das Geld dann an die Bank zu geben um so aus allem raus zu kommen.
( MIT MEINER FAMILIE NEU BEI NULL ANFANGEN )
Wie gesagt ich habe 6 Geschwister !!!
bei allen ist nichts zu holen
( Arbeitslos / ALG II Empfänger Sozialhilfe usw.
Da ist der Erbstreit vorprogramiert auch weil meine Eltern sich untereinander schon nicht einigen können würde ich mich mit meiner Familie gerne Vorzeitig aus dem Staub machen.
Ich danke aber schon mal denn Dein letzter Beitrag hat mir schon etwas gehlofen.
MFG
Nur wenn es für deinen Anbau ein eigenes Grundbuch gibt in dem du und deine Frau als Eigentümer eingetragen seit, könnt ihr dies "allein" verkaufen.Bei einem Verkauf müssen sich alle einig sein.
Du solltest dir einen Grundbuchauszug besorgen oder beim Grundbuchamt nachfragen.
Hallo
Ich weis leider nicht ob es für meinen Anbau ein eigenes Grundbuch gibt.
In der Urkunde vom --- Dez 2001 --- steht
Gemäß Teilungserklärung vom --- wird das Grundstück in zwei Einheiten aufgeteilt.
Die Bildung von Wohnungsgrundbüchern ist noch nicht erfolgt.
Wo kann ich da Nachfragen ?
Grundbuch / Wohnungsgrundbuch wo liegt der Unterschied?
Mfg
...Ich weis leider nicht ob es für meinen Anbau ein eigenes Grundbuch gibt.
In der Urkunde vom --- Dez 2001 --- steht
Gemäß Teilungserklärung vom --- wird das Grundstück in zwei Einheiten aufgeteilt.
Die Bildung von Wohnungsgrundbüchern ist noch nicht erfolgt...
Das deutet darauf hin, dass es aufgeteilt wurde und es ein separates Grundbuch gibt.
...Wo kann ich da Nachfragen ?...
Beim Grundbuchamt kannst du einen Grundbuchauszug bestellen.
...Grundbuch / Wohnungsgrundbuch wo liegt der Unterschied?...
Sorry, aber das einem Laien zu erklären würde den Rahmen hier sprengen.
Es sieht so aus, als gäbe es ein eigenes Grundbuchblatt für Deinen Anbau.
Ich haffe, dass darin nur Du und Deine Frau als Eigentümer stehen. Dann könnte Ihr es im Prinzip auch verkaufen.
Der Käufer wird aber verlangen, dass die Grundschuld gelöscht wird. Dazu müssen alle Darlehen, die damit abgesichert sind, getilgt werden. Normalerweise ist das unproblematisch und die Tilgung erfolgt aus dem Kaufpreis.
In Deinem Fall habe ich aber die Befürchtung, dass auch ein Darlehen Deiner Eltern in Deinem Anteil abgesichert wurde.
Somit müsste auch das Darlehen Deiner Eltern getilgt werden oder eine andere Sicherheit für die Bank gestellt werden. Beides dürfte wohl nicht ohne die Mitwirkung Deiner Eltern gehen.
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