Grundbucheinträge Teilungserklärung

22. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
massatomba
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundbucheinträge Teilungserklärung

servus miteinander,

mir hat ein makler eine wohnung angeboten als altersvorsorge. ist ja erstaml nix besonderes.

jetzt habe ich eine teilungserklärung vom notar vorliegen ohne dass irgendwelche eingetragenen lasten aus dem grundbuch erwähnt sind. aber in der vorlage des notars für den kaufvertrag ist eine grundschuld in abt. 3 vermerkt.

ist da was faul? muss nicht auch der notar in einer teilungserklärung auf lasten hinweisen? oder kann es sein, dass sie später dazugekommen sind?

gruesse
stefan

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Teilungserklärungen sind immer Bestandteil des Grundbuchs (Mehrfamilienhaus). Der Notar ist verpflichtet, das Grundbuchblatt einzusehen und auf etwaige Belastungen / Folgen hinzuweisen. Frage den Notar direkt beim Vorlesen des Kaufvertrages. Für unrichtige Auskünfte aus seinem Verschulden heraus, haftet er.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.595 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen