servus miteinander,
mir hat ein makler eine wohnung angeboten als altersvorsorge. ist ja erstaml nix besonderes.
jetzt habe ich eine teilungserklärung vom notar vorliegen ohne dass irgendwelche eingetragenen lasten aus dem grundbuch erwähnt sind. aber in der vorlage des notars für den kaufvertrag ist eine grundschuld in abt. 3 vermerkt.
ist da was faul? muss nicht auch der notar in einer teilungserklärung auf lasten hinweisen? oder kann es sein, dass sie später dazugekommen sind?
gruesse
stefan
Grundbucheinträge Teilungserklärung
22. April 2005
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Frage vom 22. April 2005 | 11:05
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundbucheinträge Teilungserklärung
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#1
Antwort vom 22. April 2005 | 12:18
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Teilungserklärungen sind immer Bestandteil des Grundbuchs (Mehrfamilienhaus). Der Notar ist verpflichtet, das Grundbuchblatt einzusehen und auf etwaige Belastungen / Folgen hinzuweisen. Frage den Notar direkt beim Vorlesen des Kaufvertrages. Für unrichtige Auskünfte aus seinem Verschulden heraus, haftet er.
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