Ich habe mir vor dem Hauskauf 20.000,- von meiner Schwiegermutter geliehen, um Altschulden Zinsgünstig abzulösen.
Wir kaufen nun ein Haus ohne Eingenkapital:
180.000,- Immowert + 20.000,- Nebenkosten kommen von der Bank.
Jetzt möchte die Schwiegermutter mit ins Grundbuch, damit ihr die 20.000,- nicht verloren gehen, bei Trennung, o.ä..
Geht das? Können die 20K von Schwiegermama + die 200K von der Bank ins Grundbuch eingetragen werden?
DANKE für eure Hilfe!
Grundbucheintrag; Schwiegermutter will mit rein
Verbaut?
Verbaut?
Geht schon, wird aber wenig nutzen. Denn die Bank wird den Kredit nur geben, wenn die 200k€ der Bank an erster Stelle stehen. Die 20k€ der Schwiegermutter sind also nachrangig. Wenn an erster Stelle schon eine Grundschuld steht, die über dem Kaufpreis des Hauses liegt (welche Bank macht den sowas?), dann wird die Schwiegermutter im "Fall der Fälle" trotz Grundbucheintrag sehr wahrscheinlich leer ausgehen.
Wenn es die Schwiegermutter beruhigt, warum nicht. Nützen wird es ihr zu 99% nichts.
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Nach aktuellem Recht dürften sie das eigentlich nur noch dann derartig abwickeln, wenn es von diesem Immobilienkauf unabhängige Sicherheiten gibt bzw. die Tilgungsrisiken aufgrund gesicherter (!) Einkünfte minimal sind.ZitatWenn an erster Stelle schon eine Grundschuld steht, die über dem Kaufpreis des Hauses liegt (welche Bank macht den sowas?) :
Ansonsten sehe ich das wie meine Vorschreiber: Die SchwieMu kann sich eintragen lassen, aber im Fall der Fälle bringt es nicht wirklich viel.
ZitatJetzt möchte die Schwiegermutter mit ins Grundbuch, :
In die Abteilung 3 nach der Bank kann man sie ja eintragen, jedoch nicht als Miteigentümerin.
Die 20.000€ der Schwiegermutter können als Grundschuld eingetragen werden. Wenn die Eintragung im 2. Rang, also nach der Grundschuld der Bank eingetragen wird, dann ist das auch kein Problem. Sollte die Grundschuld der Schwiegermutter dagegen im 1. Rang stehen, so wird die Bank kein Darlehen gewähren.
Das heißt aber für die Schwiegermutter, dass bei einer Zwangsversteigerung zuerst das Bankdarlehen bezahlt wird und sie nur das bekommt, was übrig bleibt. Eine echte Sicherheit, dass sie ihr Geld im Zweifel wiederbekommt ist das daher aktuell nicht. Dennoch würde ich empfehlen, die Eintragung so vorzunehmen, denn das ist immer noch besser als keine Sicherheit und wenn irgendwann einmal ein nennenswerter Teil des Bankdarlehens abgezahlt ist, dann bleibt für die Schwiegermutter doch etwas übrig.
Dass die Grundschulden den Immobilienwert deutlich übersteigen ist dagegen kein rechtliches Problem.
-- Editiert von hh am 10.07.2017 08:41
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