Grundbucheintrag - Soll mein Freund auch ins Grundbuch?

15. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
GeHa79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag - Soll mein Freund auch ins Grundbuch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bekomme von meinen Eltern 1000m² Bauland sowie 1000m² geschenkt. Im Frühling möchten mein Freund und ich darauf ein Haus bauen. Jetzt möchte ich gerne wissen, wie wir das mit dem Grundbucheintrag machen sollen. Wie ist es für uns alle am Besten? Soll mein Freund auch ins Grundbuch (schließlich arbeitet und zahlt er auch für das Haus)? Oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten, damit wir irgendwie (rechtlich) festlegen, dass das Grundstück mir und das Haus zur Hälfte meinen Freund gehört? Ich habe auch schon einmal gehört, wenn beide Partner im Grundbuch stehen, bekommt man mehr Förderung? Würde sich das denn rentieren?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Verbaut?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ich-bin-es
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Geha, ich würde unbedingt einen Anwalt aufsuchen (evtl. aber nicht den, der sich selber empfiehlt)

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Diese Frage ist in einem Laienforum sehr schwer zu beantworten, weil es ja auch darauf ankommt, was ihr überhaupt für die Zukunft wollt.

Vor allen Dingen müsst ihr euch selber die Frage beantworten, was wollen wir für den Fall, dass es mit uns beiden nicht mehr klappt? Ideal wäre es natürlich, wenn ihr so bauen könntet, dass ihr im Falle einer Trennung zwei Wohnungen habt. Dann könnte nämlich jetzt jeder für eine Wohnung als Eigentümer eingetragen werden und ihr hättet im Falle der Trennung kein 'Theater', weil ihr das Eigentum nicht mehr 'auseinanderklamüsern' müsstet.

Wenn du aber z.B. als alleinige Eigentümerin eingetragen wirst und für deinen Freund im Falle der Trennung ein finanzieller Ausgleich eingräumt wird, dann musst du wissen, ob du ihn dann tatsächlich ausbezahlen könntest. Wenn du 'Normalverdienerin' bist, würde ich das mal ganz spontan verneinen, außer du hast einen Lottogewinn gemacht oder gut geeerbt.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn dir das Grundstück gehört, gehört dir auch automatisch das Haus darauf. Etwas anderes ist nur möglich, wenn man Wohnungseigentum erstellt inklusive Teilungserklärung usw. (siehe Anregung wie vor).
Was aber möglich ist, wenn nur du Eigentümerin wirst, dass ihr vor dem Notar einen Vertrag aufsetzt, z.B. bei Trennung zahlt xy an xz innerhalb von x Monaten die Summe €.

Auf jeden Fall solltet ihr auch bedenken - was ist, wenn der eine stirbt? Ihr habt dann keine so hohen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer (falls ihr euch im Testament einsetzt usw.).

Meine persönliche Meinung: wer zusammen bauen will, der plant eine Zukunft bis zum Tod. Das Leben wird erleichtert, wenn man verheiratet ist.
Zuschüsse gibt es heute eher wenige, aber du kannst ja mal unter Google in die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KWf) usw. schauen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn Ihr heiratet, dann lösen sich die meisten Probleme, die sich aus dieser Konstellation ergeben von alleine.

Dann gilt die Zugewinngemeinschaft. Bei einer Trennung behält jeder das, was er eingebracht hat. Das, was während der Ehe hinzugekommen ist, wird geteilt.

Wenn ihr nicht heiratet, dann muss das, was sich bei einer Ehe von Gesetzes wegen automatisch ergibt, zusätzlich in einen Vetrag gegossen werden. So einen Vertrag sollte man ohne Anwalt oder Notar nicht machen. Wenn es um Grundstücke geht, ist ein Notar sogar vorgeschrieben.

Das Haus mit zwei Wohnungen zu bauen, nur damit man es im Fall der Trennung besser aufteilen kann, ist für Euren Fall unpraktikabel. Da muss ich noch nicht einmal über die zwischenmenschlichen Probleme nachdenken, die es gibt, wenn Ihr Euch trennt und weiter im gleichen haus wohnen wollt.

Vorteile bei irgendeiner Förderung in Abhängigkeit vom Grundbucheintrag sind mir übrigens nicht bekannt. Es gibt ohnehin kaum noch Förderungen.

Haus und Grundstück sind übrigens untrennbar. Wem das Grundstück gehört, dem gehört auch das Haus. Es ist also nicht möglich, dass Dir das gesamte Grundstück gehört, Deinem Freund aber die Hälfte des Hauses.

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