Hallo,
wir haben ein Haus mit Grundstück von meinem Vater geerbt,der mich im Testament zu seinem alleinigen Erben bestellt hatt.
Nach Testamenseröffnung wurde ich automatisch auch im Grundbuch eingetragen.
Nun meine Frage. Im Nachlaßschreiben erhielten wir auch einen Bogen auf Berichtigung des Grundbuches.Darauf trugen wir uns gemeinsam ein.(meine Frau und ich)
Nun kam ein Schreiben des Grundbuchamtes das nur ich als Eigentümer eingetragen wurde.
Warum benötigen um den Eintrag meiner Frau einen Notar?
Grundbucheintrag - Warum benötigen wir für den Eintrag meiner Frau einen Notar?
12. April 2005
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Frage vom 12. April 2005 | 19:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag - Warum benötigen wir für den Eintrag meiner Frau einen Notar?
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#1
Antwort vom 13. April 2005 | 11:16
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
Als neuer Eigentümer eingetragen wird der (Allein-) Erbe.
Wenn dieser neben sich den Ehepartner oder sonst eine Person als Miteigentümer eintragen lassen will, geht dies logischerweise nur, wenn er ihm zuvor einen entsprechenden Eigentumsanteil schenkt oder verkauft. Für solche Grundstücksgeschäfte braucht man aber eine notarielle Beurkundung.
-- Editiert von fix am 13.04.2005 11:18:10
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