Wenn auf einem Grundstück beim Verkauf eine offene Hypothekenforderung liegt, die Gläubiger aber nicht ausfindig gemacht werden können und ein Ausschluss unbekannter Gläubiger (Aufgebotsverfahren) nicht möglich ist, gibt es dann eine Möglichkeit, den Grundbucheintrag der Forderung zu löschen (beispielsweise durch Hinterlegung der Forderung z.B. durch den Notar beim Amtsgericht) oder bleibt der entsprechende Eintrag ohne Löschungsbewilligung des Gläubigers trotzdem in jedem Fall stehen? (Würde aber im Widerspruch zur Lastenfreiheit beim Grundstücksverkauf stehen!?)
Falls ein Ausschluss unbekannter Gläubiger stattgefunden hat, wird dies dann im Grundbuch vermerkt (als Begründung für die Löschung des Eintrags)?
Danke für die Mühe und viele Grüße
-- Editiert von KleinerErbe am 09.05.2018 14:55
Grundbucheintrag einer offenen Hypothekenforderung löschen
9. Mai 2018
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Frage vom 9. Mai 2018 | 13:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag einer offenen Hypothekenforderung löschen
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