Grundbucheintrag - steht Frau bei Scheidung mit leeren Händen da, wenn sie nicht drin steht?

2. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bob 611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbucheintrag - steht Frau bei Scheidung mit leeren Händen da, wenn sie nicht drin steht?

Wir haben zu DDR-Zeiten geheiratet und uns nach der Wende ein kleines Reihenhaus gekauft und mit viel Liebe Um- und Ausgebaut. Da sich meine Frau z.Z. des Kaufes selbstständig machen wollte, stehe nur ich im Grundbuch. Nun hat meine Frau Angst, sie könnte im Scheidungsfall mit leeren Händen da stehen!

-----------------
"Bob 611 "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also es ist immer sinnvoll, wenn beide im Grundbuch stehen.
Solltet ihr euch scheiden lassen, stände deiner Frau nur die Hälfte von dem Zugewinn (Wert des Hauses) seit dem Tag der Anschaffung zu.
Könnte auch ein Problem im Todesfall von dir sein (wegen Erbschaftssteuer usw.)
Ich würde es sauber regeln und zum Notar gehen und jeden zu 50% als Miteigentümer eintragen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen