Grunddienstbarkeit Gartennutzung

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)
Grunddienstbarkeit Gartennutzung

Hallo zusammen,
ich habe etwas komplizierten Fall:
zu einem Grundstück (A) gehört eine Parzelle zur Gartennutzung. Eigentümer die Nachbarn B und C. Lage der Parzelle zwischen den Grundstücken.
Lt. Grundbuch hat A die alleinige gärtnerische Nutzung.
Jetzt verkaufen B und C ihr Grundstück, die Käufer D und E wollen nun auf dem bisher leeren Baugrundstück bauen, 2 EFH.
Nun gibt es über die Gartenparzelle von A eine durch Grunddienstbarkeit gesicherte Kanaltrasse ( für B und C, Kanal wird noch gebaut), an der rechten Grundstücksgrenze. Ist A bekannt und kein Problem.
ABER: beim Verkauf haben B und C lt.Grunddienstbarkeit für die Käufer D und E eine zusätzliche Abzweigung aus der ursprünglichen Kanaltrasse gemacht, damit E einen eigenen Revisonsschacht bekommt.
A wurde davon nichts mitgeteilt.
Wo der zusätzliche SChacht von E hin soll, steht seit 2002 das Gartenhaus von A, Größe 2,2m x 2,2m (Holzhaus vom Baumarkt). Jetzt verlangt E, der erst in 2005 gekauft hat, dass das Gartenhaus weg soll, wegen seinem Kanalanschluß.
Frage:
1) hätte A nicht informiert werden müssen über die neue Grunddienstbarkeit? Da zwar nicht Eigentümer der Parzelle, aber alleiniger Nutzer.
2) da das Gartenhaus nicht so einfach wegzuschieben ist und wahrscheinlich durch Abbau demoliert würde, muss E eine Entschädigung zahlen? Da A beim Aufstellen des Hauses an dieser Stelle keinen Kanalanschluß erwarten musste und die Lage des Hauses beim Verkauf des Grundstückes von B und C bekannt war, kann man sehen.

Was meint ihr????

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4 Antworten
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#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Das Gartenhaus ist vom Amt her genehmigungsfrei, zu klein.
Kann A denn, wenn das Gartenhaus beim Ab-und Wiederaufbau,SChaden nimmt, irgenwelche Ansprüche ableiten bzw. ist eine Entschädigung theoretisch möglich,wenn durch den neuen Kanal/Revisionschacht die Gartenparzelle nicht mehr im alten Umfang voll zu nutzen ist?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Auf einen Rechtsstreit sind wir nicht aus, da haben wir Ihre Ansichten.
Ist nur immer besser zu wissen, wo man rechtliche gesehen steht.
Danke für Antwort und Ansicht!

0x Hilfreiche Antwort

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