Hallo zusammen,
wir planen, ein belastetes Grundstück/Haus (A) zu erwerben und wüssten natürlich gerne vorher, auf was wir uns einlassen. Wie sieht die Verteilung entstehender Kosten (Wartung, Reparatur etc.) bei eingetragener Grunddienstbarkeit aus?
Betroffen ist hier die Einleitung von Schmutzwasser zweier nebenliegender Häuser (B+C) in den Mischkanal von Grundstück A.
Wer trägt die Kosten im Falle einer Verstopfung auf Grundstück A, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist?
Was ist bei altersbedingten Reparaturen/Instandsetzungen auf Grundstück A?
Angenommen, Haus B oder C erhöht durch einen Anbau die eingeleitete Wassermenge und der Kanal auf Grundstück A kann diese Menge unter Umständen (starke Regenschauer) nicht mehr verarbeiten. Was passiert dann?
Wäre schön, hierzu m,al ein paar Grundlegende Antorten zu bekommen, konnte über die Hilfe leider nichts passendes finden.
Nette Grüße
true-romance
Grunddienstbarkeit Mischkanal
Es gibt hoffentlich einen Vertrag zwischen den Eigentümern der Grundstücke A und B, in dem diese Dinge festgelegt sind. Irgendeinen Vertrag muss es auf jeden Fall geben, denn sonst gäbe es keine Grunddienstbarkeit.
Hallo und Danke für die Antwort. Nein, es gibt keinen Vertrag. Grunddienstbarkeit wird aber bestätigt. Was nun?
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Wie ist denn der genaue Wortlaut der grunddienstbarkeit. U.U. wird man daraus schlauer.
lg R.M.
Nein, es gibt keinen Vertrag.
Und wie ist die Grunddienstbarkeit dann in das Grundbuch gelangt. Das geht doch ohne Vertrag gar nicht. Es kann allenfalls sein, dass diese Kostenfrage im Vertrag nicht erwähnt ist.
Bei unserem Bauprojekt wurde auch eine Grunddienstbarkeit bestellt, ohne Vertrag mit dem Nachbarn. Offenbar braucht man den Vertrag nicht. Die Bestellung fand schon statt bevor die Grundstücke an die Bauherrn verkauft wurden.
Und jetzt?
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