Grunddienstbarkeit Mischkanal

19. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
true-romance
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit Mischkanal

Hallo zusammen,

wir planen, ein belastetes Grundstück/Haus (A) zu erwerben und wüssten natürlich gerne vorher, auf was wir uns einlassen. Wie sieht die Verteilung entstehender Kosten (Wartung, Reparatur etc.) bei eingetragener Grunddienstbarkeit aus?

Betroffen ist hier die Einleitung von Schmutzwasser zweier nebenliegender Häuser (B+C) in den Mischkanal von Grundstück A.

Wer trägt die Kosten im Falle einer Verstopfung auf Grundstück A, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist?
Was ist bei altersbedingten Reparaturen/Instandsetzungen auf Grundstück A?
Angenommen, Haus B oder C erhöht durch einen Anbau die eingeleitete Wassermenge und der Kanal auf Grundstück A kann diese Menge unter Umständen (starke Regenschauer) nicht mehr verarbeiten. Was passiert dann?

Wäre schön, hierzu m,al ein paar Grundlegende Antorten zu bekommen, konnte über die Hilfe leider nichts passendes finden.

Nette Grüße
true-romance




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17594x hilfreich)

Es gibt hoffentlich einen Vertrag zwischen den Eigentümern der Grundstücke A und B, in dem diese Dinge festgelegt sind. Irgendeinen Vertrag muss es auf jeden Fall geben, denn sonst gäbe es keine Grunddienstbarkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
true-romance
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort. Nein, es gibt keinen Vertrag. Grunddienstbarkeit wird aber bestätigt. Was nun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Wie ist denn der genaue Wortlaut der grunddienstbarkeit. U.U. wird man daraus schlauer.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17594x hilfreich)

Nein, es gibt keinen Vertrag.

Und wie ist die Grunddienstbarkeit dann in das Grundbuch gelangt. Das geht doch ohne Vertrag gar nicht. Es kann allenfalls sein, dass diese Kostenfrage im Vertrag nicht erwähnt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Bei unserem Bauprojekt wurde auch eine Grunddienstbarkeit bestellt, ohne Vertrag mit dem Nachbarn. Offenbar braucht man den Vertrag nicht. Die Bestellung fand schon statt bevor die Grundstücke an die Bauherrn verkauft wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.602 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.