Grunddienstbarkeit - Treppe und Wegerecht, Sanierungskosten

16. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bayfra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit - Treppe und Wegerecht, Sanierungskosten

Hallo Zusammen,

der Zugang zu meinem Grundstück findet über eine Treppe mit ca. 20 Stufen statt. Diese Treppe war baufällig und wurde von mir saniert. Auf dieser Treppe befindet sich ein Wegerecht, dass lediglich von einem Nachbarn ausgeübt wird. Dieser weigert sich nun aber sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Kann ich die Grunddienstbarkeit löschen lassen bzw. kostenpflichtig machen. Durch diverse Baumassnahmen in der Nachbarschaft hatb dieser Nachbar nun auch andere Möglichkeiten sein Grundstück zu betreten.
:-)

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Nur weil der Nachbar ein Wegerecht hat, muss er sich nicht an den Kosten beteiligen. Da hättest du vorher vielleicht mit ihm drüber reden sollen.
Wegen dem Löschen würde ich doch einfach einen Brief ans Grundbuchamt schreiben, die werden dir dann schon schreiben und wohl mitteilen, wer der richtige Ansprechpartner ist. Aber ich vermute, ohne die Zustimmung des Nachbarns wird das nichts laufen.

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