Hallo Zusammen,
der Zugang zu meinem Grundstück findet über eine Treppe mit ca. 20 Stufen statt. Diese Treppe war baufällig und wurde von mir saniert. Auf dieser Treppe befindet sich ein Wegerecht, dass lediglich von einem Nachbarn ausgeübt wird. Dieser weigert sich nun aber sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Kann ich die Grunddienstbarkeit löschen lassen bzw. kostenpflichtig machen. Durch diverse Baumassnahmen in der Nachbarschaft hatb dieser Nachbar nun auch andere Möglichkeiten sein Grundstück zu betreten.
:-)
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!"
Grunddienstbarkeit - Treppe und Wegerecht, Sanierungskosten
16. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2005 | 09:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit - Treppe und Wegerecht, Sanierungskosten
#1
Antwort vom 16. August 2005 | 12:54
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Nur weil der Nachbar ein Wegerecht hat, muss er sich nicht an den Kosten beteiligen. Da hättest du vorher vielleicht mit ihm drüber reden sollen.
Wegen dem Löschen würde ich doch einfach einen Brief ans Grundbuchamt schreiben, die werden dir dann schon schreiben und wohl mitteilen, wer der richtige Ansprechpartner ist. Aber ich vermute, ohne die Zustimmung des Nachbarns wird das nichts laufen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.631
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten