Grunddienstbarkeit - Versorgungsleitungen - Abstände nicht eingehalten

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
norbka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit - Versorgungsleitungen - Abstände nicht eingehalten

Hallo,

wir haben ein Baugrundstück und dort wurde eine
Grunddienstbarkeit für die Verlegung von Versorgungs-
leitungen eingetragen. In der Vereinbarung zur Grund-
dienstbarkeit ist festgelegt, dass die Leitungen in
einem minimalen Abstand von 0,5 m und einem max.
Abstand von 1,5 m verlegt werden dürfen. Die Tiefe
wurde auf mind. 1, 0 m festgeschrieben. Es dürfen keine
an der Oberfläche sichtbaren Versorgungseinrichtungen
( z. B. Kanaldeckel ) entstehen.

Nun wie es halt so ist, hat der Bauunternehmer die Leitungen
in einem Abstand von mehr als 1, 5 m verlegt und ausserdem
einen Kanalrevisionsschacht verlegt und diesen mit 20 cm
Humuserde bedeckt.

Auf mein Schreiben hat der Unternehmer nicht reagiert.

Ich hätte nun 2 Fragen:

1. Was kann ich nun weiter tun, um mein Recht durch-
zusetzen ( bzw. wird ggf. wird ein RA veranlassen ) ?

2. Ist mit dem Abdecken des Kanalschachtdeckels mit
20 cm Humuserde die Bestimmung in der Vereinbarung
erfüllt ( keine sichtbaren Einrichtungen wie z.B. Kanaldeckel ) ?

Vielen Dank im voraus für die Infos.

Mfg
Norbka




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Du kannst darauf bestehen, dass die Leitungen so verlegt werden, wie in der Grunddienstbarkeit angegeben. Das Abdecken mit der Humusschicht ist reiner Fusch!Ein Revisionsschacht muss offen sein, sonst braucht er gar nicht erst angelegt werden.
Was sind denn das für Leitungen? Abwasser, Strom, etc?
Dann ruf mal bei der Stadt an, die nehmen diese Leitungen ab, und verlange einen Vororttermin. Das ist erstmal günstiger als ein RA.

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