Hallo,
wir haben ein Baugrundstück und dort wurde eine
Grunddienstbarkeit für die Verlegung von Versorgungs-
leitungen eingetragen. In der Vereinbarung zur Grund-
dienstbarkeit ist festgelegt, dass die Leitungen in
einem minimalen Abstand von 0,5 m und einem max.
Abstand von 1,5 m verlegt werden dürfen. Die Tiefe
wurde auf mind. 1, 0 m festgeschrieben. Es dürfen keine
an der Oberfläche sichtbaren Versorgungseinrichtungen
( z. B. Kanaldeckel ) entstehen.
Nun wie es halt so ist, hat der Bauunternehmer die Leitungen
in einem Abstand von mehr als 1, 5 m verlegt und ausserdem
einen Kanalrevisionsschacht verlegt und diesen mit 20 cm
Humuserde bedeckt.
Auf mein Schreiben hat der Unternehmer nicht reagiert.
Ich hätte nun 2 Fragen:
1. Was kann ich nun weiter tun, um mein Recht durch-
zusetzen ( bzw. wird ggf. wird ein RA veranlassen ) ?
2. Ist mit dem Abdecken des Kanalschachtdeckels mit
20 cm Humuserde die Bestimmung in der Vereinbarung
erfüllt ( keine sichtbaren Einrichtungen wie z.B. Kanaldeckel ) ?
Vielen Dank im voraus für die Infos.
Mfg
Norbka
Grunddienstbarkeit - Versorgungsleitungen - Abstände nicht eingehalten
28. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2009 | 08:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit - Versorgungsleitungen - Abstände nicht eingehalten
#1
Antwort vom 28. Mai 2009 | 15:30
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Du kannst darauf bestehen, dass die Leitungen so verlegt werden, wie in der Grunddienstbarkeit angegeben. Das Abdecken mit der Humusschicht ist reiner Fusch!Ein Revisionsschacht muss offen sein, sonst braucht er gar nicht erst angelegt werden.
Was sind denn das für Leitungen? Abwasser, Strom, etc?
Dann ruf mal bei der Stadt an, die nehmen diese Leitungen ab, und verlange einen Vororttermin. Das ist erstmal günstiger als ein RA.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten