Hallo an alle! Wir benötigen mal einen Rat.
Wir haben eine Teilungserklärung für ein Grundstück mit Mehrfamilienhaus unterschrieben und der dort enthaltenen Grunddienstbarkeit zugestimmt: "[...] dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks keine Einwendungen gegen Tierhaltung auf den herrschenden Grundstücken erheben, d.h. auf Ansprüche von Geräusch/Geruchsimmissionen zu verzichten".
Hintergrund waren einige Tiere (Schaafe, Esel, Hühner), die von unserem Nachbarn gehalten wurden und werden. Dies stellte auch kein Problem für uns dar.
Jetzt sehen wir uns allerdings seit einiger Zeit mit dem Hund unseres Nachbarn konfrontiert, der leider von morgens ca. 6:30 Uhr bis Abends 22:30 Uhr nahezu durchgängig im Hof steht und sehr oft und lange bellt/heult.
Jetzt zu unserer Frage: Kann die o.g. Dienstbarkeit wirksam sein?
Hintergrund der Frage: Normalerweise wird bei einer Grunddienstbarkeit das beherrschte Grundstück/Eigentümer auf ein Recht verzichten. Dies bezieht sich aber m.E. auf bürgerliche Rechte (Sachenrecht etc.).
Bei Lärm handelt es sich jedoch um Ordungswidrigkeits-Tatbestände nach dem OWiG.
Vielen Dank für Infos und Ratschläge!!!
Christian.
Grunddienstbarkeit unwirksam?
6. März 2006
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Frage vom 6. März 2006 | 22:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunddienstbarkeit unwirksam?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 7. März 2006 | 11:59
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. März 2006 | 19:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
...hallo Volker7,
gilt das auch bei der von uns zitierten expliziten Formulierung?
Grüße
Kermit
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#3
Antwort vom 7. März 2006 | 20:13
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 7. März 2006 | 22:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
...hallo Volker, vielen Dank für die schnelle Rückantwort! Beste Grüße
Christian.
Und jetzt?
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