Grundschuld / Ersatzsicherheit und Bauvorhaben

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479208-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld / Ersatzsicherheit und Bauvorhaben

Hallo zusammen.

Ich habe nachvollgende Frage zu folgenden Sachverhalt.

Sachverhalt:
Ein naher Bekannter hat sich ein Grundstück gekauft. Weil die Bank eine Sicherheit verlangt hat, habe ich 80.000 € Grundschuld auf mein Objekt eintragen lassen.

Mein Bekannter hat das gekaufte Grundstück in eine GmbH, weil er darauf bauen und das Vorhaben abverkaufen möchte.

Er hat das Grundstück also als Privatperson gekauft und es nun in eine GmbH, die eine juristische Person ist.

Fragestellung:
Da das Grundstück nun ein höheres Risiko aufweist und es nun in einer GmbH liegt, ist meine Frage, ob ich da hätte nicht informiert werden müssen?
Bzw. was ist jetzt mit der Sicherheit, die ich mit 80.000 € absichere?
Wann wird die Grubdschuld gelöscht?

Ich Danke freundlich für alle Zuschriften.

Lieber Gruß

-- Editiert von fb479208-23 am 25.11.2017 19:07

-- Editiert von fb479208-23 am 25.11.2017 19:15

-- Editiert von fb479208-23 am 25.11.2017 19:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb479208-23):
Wann wird die Grubdschuld gelöscht?

Mit der Löschbewilligung der Bank.
Zitat (von fb479208-23):
Bzw. was ist jetzt mit der Sicherheit, die ich mit 80.000 € absichere?

Die ist nach wie vor vorhanden, wenn der Bekannte den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist das eigene Haus schnell weg.
Zitat (von fb479208-23):
Ein naher Bekannter

Nah vielleicht, jedoch kein guter Bekannter. Der Bekannte hat einen voll ins Messer laufen lassen wenn was schief geht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb479208-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Ist es aber legal, dass das Grundstück ohne mein Wissen in eine GmbH eingelegt wird?
Muss ich da nicht benarichtigt werden, bzw. Meine okay dafür geben?

-- Editiert von fb479208-23 am 26.11.2017 13:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ist es aber legal, dass das Grundstück ohne mein Wissen in eine GmbH eingelegt wird?

Ja.
Zitat:
Muss ich da nicht benarichtigt werden, bzw. Meine okay dafür geben?

Nö, weshalb solltest Du benachricht werden? Er kann mit der Immobilie tun und lassen, was er will.


-- Editiert von cruncc1 am 27.11.2017 21:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb479208-23):
Ist es aber legal, dass das Grundstück ohne mein Wissen in eine GmbH eingelegt wird?
Muss ich da nicht benarichtigt werden, bzw. Meine okay dafür geben?

Ein Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach belieben verfahren.

Sofern man keine entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen hat, wird man damit leben müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und worüber hast du die 80TEUR abgesichert?

0x Hilfreiche Antwort

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