Grundschuld und Miteigentümer

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494705-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld und Miteigentümer

Guten Morgen

ich möchte mir eine Wohnung kaufen und würde dazu einen Teil als Erbvorgriff von meinen Eltern erhalten.

Als Beispiel: Die Wohnung kostet 165.000 € als Kredit nehme ich 110.000 € auf. Von den Eltern gibt's 90.000 €

Ist es möglich der Bank eine Grundschuld von 110.000 € einzutragen und den Eltern einen Miteigentumsanteil für 90.000 €? Oder funktioniert das nicht weil der eigentliche Kaufpreis überschritten wird?

Das "Bargeld" das nach den Nebenkosten wie Notar etc. übrig bleibt möchte ich in die Einrichtung stecken deswegen die insgesamt 200.000 €

Die Eltern sollen theoretisch noch "die Hand" auf dem Geld haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich der Bank eine Grundschuld von 110.000 € einzutragen und den Eltern einen Miteigentumsanteil für 90.000 €? Oder funktioniert das nicht weil der eigentliche Kaufpreis überschritten wird?


Warum sollen die Eltern denn einen Miteigentumsanteil bekommen?

Zitat:
Die Eltern sollen theoretisch noch "die Hand" auf dem Geld haben.


Dann kann z.B. eine Grundschuld zu Gunsten der Eltern über 90.000€ eingetragen werden. Die Bank kommt dann in den ersten Rang und die Eltern in den zweiten Rang. Da wäre dann aber ein Darlehen der Eltern.

Wenn die Eltern Dir das Geld schenken wollen, aber sicher gehen wollen, dass Du die Wohnung nicht verkaufst, dann gibt es noch andere Möglichkeiten, die Ihr mit dem Notar besprechen solltet.

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#2
 Von 
fb494705-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank das ist für mich alles Neuland ;)

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Das ist möglich wenn die Eltern z.B. 55.000 € an der Notar rechtzeitig überwiesen


Warum sollte das Geld an den Notar überwiesen werden? Sinnvoll wäre eine Zahlung an den Verkäufer.

Zitat:
aber irgendwenn können die nicht mehr.


Doch, über Eintragung einer Grundschuld oder z.B. einer Auflassungsvormerkung behalten die Eltern "ihre Hand drauf". Was genau die richtige Lösung ist, hängt auch davon ab, was die Eltern genau wollen.

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