Grundsteuer - Verkäufer für das laufende Jahr und Käufer erst ab dem Folgejahr?

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
aha_soso
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)
Grundsteuer - Verkäufer für das laufende Jahr und Käufer erst ab dem Folgejahr?

Hallo,

im Juni dieses Jahres kaufte ich eine Wohnung.

Kürzlich gab mir der Verkäufer das Rechnungsschreiben unserer Finanzkasse mit dem Hinweis "...überweisen Sie doch bitte umgehend die Grundsteuer für den Zeitraum ab Kauf...".

Rechnungsempfänger auf dem Schreiben ist der Verkäufer.

Habe dann mit der Finanzkasse Kontakt aufgenommen um eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Sachbearbeiterin meinte, dass der Verkäufer für das laufende Jahr die Kosten übernehmen müßte und ich erst ab dem Folgejahr zu bezahlen habe.

Dies gelte aber nur, wenn z.B. per Kaufvertrag nichts anderes vereinbart sein sollte.

Per Kaufvertrag ist aber nichts anderes vereinbart.

Soll ich nun trotzdem überweisen oder hat tatsächlich die Sachbearbeiterin der Finanzkasse recht ???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Der notarielle Kaufvertrag ist maßgeblich.

Ich kenne einen Fall, die haben einfach die Grundsteuer des Jahres geteilt durch 12 und dann hat derjenige Käufer für seine Monate bezahlt (bei Ihnen sechs) und der Verkäufer sechs. Beide waren zufrieden. Einfach reden miteinander.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die Sachbearbeiterin der Finanzkasse hat Recht.

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