Hallo,
ich fange mal mit einem Auszug aus unserem Kaufvertrag eines Grundstücks aus einem Neubaugebiet an:
" Das Kaufgrundstück befindet sich am XXXXXgraben. Die Grenze verläuft mittig des Grabens. Es ist ein Räumstreifen von 3m ab Böschungskante freizuhalten."
Nun meine Frage:
Durch das Niveau der Baustraße wurden sämtliche Grundstücke im Baugebiet ca. 60-80 cm höher als das ursprüngliche Niveau der natürlichen Weide angelegt. Damit ist bei unserem Grundstück die Böschungskante ebenfalls mit auf dieses Niveau angehoben worden. Einen Räumstreifen in der geforderten Breite haben wir eingerichtet.
Die Gemeinde verlangt nun von uns, die aufgeschüttete Erde wieder abzutragen um das ursprüngliche Niveau der Weide im Bereich des Räumstreifens wiederherzustellen.
Ich sehe uns momentan im Recht und keinen Grund warum wir die Erde abtragen sollten.
Was sagen die Experten dazu?
Grundstück am Graben mit Wegerecht zur Räumung
Geht das etwas genauer? WAS schreibt die Gemeinde? Worauf bezieht sich die Gemeinde?Zitat :Die Gemeinde verlangt nun von uns,
Haben alle Grabenanlieger ein solches Schreiben erhalten?
Zitat aus der Email vom Bauamt der Gemeinde:
"...ich bin heute früh an dem o. g. Grundstück vorbei gefahren und habe festgestellt, dass die Geländehöhe zum Räumstreifen noch nicht zurückgebaut wurde. Das Haus scheint für mich fertig zu sein. Deshalb wollte ich an den Rückbau erinnern und bitte um einen Hinweis, wann dies erfolgt. Im Herbst wird ja wieder die Grabenräumung erfolgen und dann sollte dies erledigt sein."
In der Bauphase hat der gleiche Herr von der Gemeinde uns schon einmal angeschrieben und uns darauf hingewiesen, dass der Räumstreifen auf das ursprüngliche Wiesen-Niveau zurückgebracht werden muss.
Ich weiß von einem direkten Nachbarn der ebenfalls dieses Schreiben erhalten hat. Insgesamt handelt es sich um ca. 15 betroffene Grundstücke.
Vielleicht ist es noch erwähnenswert, dass mein direkter Nachbar und ich die ersten Häuser am Graben gebaut haben und zum ersten Bauabschnitt gehören.
Der Mann von der Gemeinde sagte uns, dass die betroffenen Grundstücke im zweiten und dritten Bauabschnitt schon vor Baubeginn ein entsprechendes Schreiben von der Gemeinde erhalten haben.
Meinem Nachbarn und mir war bei Baubeginn also nicht bewusst, dass ein entsprechendes Anfüllen zu Problemen führen könnte. Dies geht nach meiner Einschätzung ja auch nicht aus dem Kaufvertrag hervor.
Auch im Bebauungsplan steht lediglich, dass der Räumstreifen freizuhalten ist und dass die Unterhaltung des Grabens den Anliegern obliegt.
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Aus einer e-mail ...von einem vorbeifahrenden Mitarbeiter irgendeiner kommunalen Behörde...würde ich erst einmal überhaupt nichts ableiten. Und erst recht nicht aufgeschreckt werden.
Behörden erstellen Bescheide. Auf Papier, als Verwaltungsakt, postalisch versendet. Dort finden sich dann gesetzl. Grundlagen, oft Fristen.
Wenn sowas vorliegt, kann man überlegen, was man dann unternimmt.
Sollte ich der Gemeinde auf die Email antworten und darstellen wie ich mit dem Thema plane umzugehen (Bereitstellung des Räumstreifens, aber auf dem Niveau des aktuellen Grundstücks), oder lieber abwarten?
-ICH- würde mit einer Behörde niemals Schriftverkehr per e-mail führen. Es sei denn, die Behörde fordert mich explizit dazu auf.
Hier würde ich auf jeden Fall abwarten.
Ich habe zwar viel Verständnis für Verwaltungsvereinfachung, aber grad hier passt dieser Ansatz nun gar nicht...
--->Ich krieg ne e-mail vom Herrn X vom Bauamt... und beauftrage deshalb eine Baufirma, die Böschung irgendwie wieder abzuflachen...wo ich gerade mit dem Hausbau fertig bin und mein Grundstück aus zwingenden Gründen höher wurde...und etwa noch auf meine Kosten?<--- Nö, so nicht, Herr Amtmann
Ich sehe auch immer noch keinen Grund.Zitat :Ich sehe uns momentan im Recht und keinen Grund warum wir die Erde abtragen sollten.
Schön für die Bauherren. Muss mich nicht interessieren.Zitat :Der Mann von der Gemeinde sagte uns, dass die betroffenen Grundstücke im zweiten und dritten Bauabschnitt schon vor Baubeginn ein entsprechendes Schreiben von der Gemeinde erhalten haben.
Etwas scheint bei der Erschließung des Baugebietes falsch gelaufen zu sein, wenn die Baustraße/Spätere Anliegerstraße so hoch ist, dass man das Grundstück *anheben* musste.
Evtl. wird der Graben vom Wasser aus beräumt? Und Räumwerkzeuge kommen nicht bis zur jetzigen Höhe?
Zitat :Auch im Bebauungsplan steht lediglich, dass der Räumstreifen freizuhalten ist
Ziemlich eindeutige Formulierung?
Also weg mit der zusätzlichen Erde ...
Wobei mich erst mal der Wortlaut aus dem Bebauungsplan interessieren würde.
Freizuhalten von was? Diese Formulierung kann auch bedeuten: Dort darf nichts gepflanzt werden, ein 3-m breiter Streifen muss frei bleiben zur Räumung des Grabens und des Uferbereichs (3 m).Zitat :Also weg mit der zusätzlichen Erde ...
Dort darf der Grundstückseigentümer keine Pflanzungen machen, die bei der jährlichen Aktion der Gewässerunterhaltung behindern/stören.
Er darf sich dort auch keinen Angelsteg hinbauen.
Er darf die Räumtechnik nicht behindern.
https://www.landratsamt-dachau.de/media/3789/merkblatt-grabenunterhalt.pdf
Zitat :Freizuhalten von was?
Mangels Eingrenzung: von allem.
Ich kann mich den Ausführungen von Anami auch nicht anschlißen.
Noch ist es ein freundlicher Hinweis der Behörde, den ich als Info auffasse.
Klar kannst Du Dich jetzt stur stellen, bis ein amtlicher Bescheid womöglich mit Baustoppverfügung und erheblichen Zusatzkosten kommt. oder einfach mal freundlich nachfragen, ob das Amt eine Lösung sieht. Möglcherweise erklärt man Dir dann auch, weshalb es grade so mit der Aufschüttung nicht möglich ist.
Zitat :ICH- würde mit einer Behörde niemals Schriftverkehr per e-mail führen.
ich schon, sogar per telefon. Denn so lassen sich Probleme oftmals minimieren wenn beide Seiten mitspielen.
Berry
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