Grundstück anheben: Nachbar unterschreibt Bauantrag nicht

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lukas44123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück anheben: Nachbar unterschreibt Bauantrag nicht

Hallo ich habe eine Frage was die Baugenehmigung (Bayern) betrifft. Wir wollen ein Haus bauen. Bebauungsplan vorhanden, eine Anhebung des Grundstücks ist möglich. (Steht zumindest nichts dagegen) Wir habe keine Abweichungen von diesen. Unsere Stadt fordert zur Genehmigung Schnitte wie das Gelände aussehen soll. (Stadt: um keine Probleme mit den Nachbarn zu bekommen) Wir wollen zu einem Nachbar das Grundstück um 80cm und zum anderen Nachbar 60cm anheben. Hätten L-Steine mit Drainage setzen wollen. Diese verweigert nun eine Anhebung komplett und wollen nichts mehr unterschreiben. (Keine Einigung möglich)
Wir reichen nun den Bauantrag ohne Unterschrift ein, kann die Stadt ihn ablehnen?
Sollte die Stadt es genehmigen, können die Nachbarn überhaupt klagen?


-- Editiert von Lukas44123 am 21.04.2022 14:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Was steht denn bezüglich Aufschüttung und Abgrabung in der bayrischen Landesbauordnung? Ist dazu eine Genehmigung erforderlich? Muss der Nachbar überhaupt zustimmen?
Wenn ich mir die bayrische LBO ansehe, dann würde ich sagen, dass die geplanten Maßnahmen wohl keiner Genehmigung bedürfen und der Nachbar somit schlechte Karten hat:
Art.63 (1) 8.
http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.html#Ausnahmen_von_der_Genehmigungspflicht_fuer_die_Errichtung_und_Aenderung

Zitat (von Lukas44123):
, kann die Stadt ihn ablehnen?
klar

Zitat (von Lukas44123):
Sollte die Stadt es genehmigen, können die Nachbarn überhaupt klagen?
Natürlich. Jedem steht der Klageweg offen.



-- Editiert von -Laie- am 21.04.2022 16:52

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn ich mir die bayrische LBO ansehe, dann würde ich sagen, dass die geplanten Maßnahmen wohl keiner Genehmigung bedürfen

Mag sein, aber die Regeln der Gemeinde sind eventuell andere ...


Ich würde jetzt mal abwarten, was die Gemeinde auf den Antrag hin antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Dir ist aber schon bewusst, dass es hier um Bayern geht und wie die dortigen Regelungen sind?

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