Hallo hätte eine Frage in Sachen Grundstückerschließung.
Wir haben ein Baugrundstück das noch erschlossen werden muss. Auf diesen Grundstück haben 3 Einfamilienhäuser platz. Wir möchten davon ein Einfamilienhaus darauf bauen. Jedoch sagt jetzt die Gemeinde zu uns das Grundstück wird nur erschlossen wenn wir davon der Gemeinde ein Stück Grund verkaufen als Einheimischenmodell. Jetzt zu meiner Frage darf das die Gemeinde das wir ein Stück vom Grund hergeben müssen als Einheimischengrund wir wollen das eigentlich nicht?
Danke schon mal
Grundstück erschließen
31. Mai 2018
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Frage vom 31. Mai 2018 | 20:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück erschließen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Juni 2018 | 12:57
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 253x hilfreich)
Zitat:Jetzt zu meiner Frage darf das die Gemeinde das wir ein Stück vom Grund hergeben müssen als Einheimischengrund?
Nein. Einen Anspruch gegen Sie wird die Gemeinde nicht haben. Andererseits besteht nach § 123 BauGB kein Rechtsanspruch auf Erschließung. Sie sind also auf guten Willen der Gemeinde angewiesen.
Denkbar wäre allenfalls, dass Sie der Stadt anbieten, die Erschließung selbst zu übernehmen. Falls die Gemeinde dieses Angebot ablehnen würde, wäre sie verpflichtet die Erschließung durchzuführen (§ 124 BauGB ). Das gilt allerdings nur, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
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