Grundstück für Freunde kaufen

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
O.reich1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundstück für Freunde kaufen

Hallo zusammen,
können wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen? Bei uns im Ort werden Grundstücke verkauft, jedoch nur an einheimische und unsere Freunde Wohnunen im nächsten Ort und kommen nicht an die Grundstücke ran. Wie kann man das Problem am einfachsten lösen damit die hier bauen können?
Danke im Voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von O.reich1987):
können wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen?

Grundsätzlich ja.
Allerding müsstet ihr denen das Grundstück wieder verkaufen - das kann dann je nach Steuerklasse recht teuer werden.



Als erstes sollte man sich mal die Vergabe- und Baubestimmungen durchlesen.
Da werden solche Umgehungsversuche in der Regel nämlich recht einfach abgebügelt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 224x hilfreich)

Warum ziehen sie nicht einfach zu euch in das Haus? Wenn sie in Eurem Ort gemeldet sind, können sie so ein Grundstück erwerben.

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#3
 Von 
O.reich1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Warum ziehen sie nicht einfach zu euch in das Haus? Wenn sie in Eurem Ort gemeldet sind, können sie so ein Grundstück erwerben.

Man muss leider mindestens 3 Jahre in dem Ort Leben um ein Grundstück erwerben zu können...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von O.reich1987):
Bei uns im Ort werden Grundstücke verkauft, jedoch nur an einheimische
Moin, diese Bestimmung würde ich mir an eurer Stelle mal genau ansehen.
Dort findet sich auch, wann ein Einheimischer das Grundstück frühestens wieder an *Fremdlinge* verkaufen darf.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 224x hilfreich)

Überlegt euch das wirklich gut, Die Gemeinde würde sicher nicht akzeptieren, dass ihr das Grundstück kauft, deine Freunde aber eingetragen werden und so diese Grundstück als Eigentum haben. . Die Frage ist ohnehin, ob das überhaupt möglich ist und ob die Gemeindegrundstücke nicht bezuschusst sind. Dann kann es nämlich sehr teuer werden, wenn die wahren Erwerbsverhältnisse festgestellt werden.
Die Grunderwerbssteuer würde zwei mal anfallen, Die Notarkosten ebenfalls. Ob sich das dann noch lohnt?Vielleicht können sie ein anderes Grundstück in der Gemeinde kaufen? Oder ein bereits bebautes kaufen?

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Die Gemeinde würde sicher nicht akzeptieren, dass ihr das Grundstück kauft, deine Freunde aber eingetragen werden und so diese Grundstück als Eigentum haben.

Da dürfte schon der Notar nicht mitspielen...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat:
können wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen?

Für die Freunde kaufen: Nein.
Im notariellen Kaufvertrag wird Eigentümer, wer als Käufer auftritt.

Als Käufer auftreten: bedeutet auch zahlungspflichtig sein.

Selbst kaufen, bezahlen, nach einer Schamfrist an die Freunde weiter verkaufen? Abgesehen von den doppelten Kosten, würde die Gemeinde mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Vorkaufsrecht ausüben können.

Kein guter Plan.

Bleibt kaufen, selbst bauen und mit den Freunden einen Mietkaufvertrag abschließen. Dafür sollte man sich aber gut beraten lassen.

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#8
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Erst einmal kann man nicht ein Grundstücke für jemand anderes kaufen. Das würde ganz offensichtlich nicht mit §§ 873 , 925 BGB in Einklang zu bringen sein. Des Weiteren wird ein Grundstückseigentümer nicht beim Notar eingetragen. Vor dem Notar wird lediglich der Kaufvertrag und Auflassung erklärt. Ein Eigentümer wird in das Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht) eingetragen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Völlig legal:
ihr kauf ein Grundstück und baut euch selbst ein Haus darauf welches ihr anschließend an eure Freunde verkauft.
Oder ihr zieht in den Neubau und verkauft euren Freunden euer altes Haus.
Grunderwerbssteuer und Notarkosten zahlen eure Freunde, die wollen ja schließlich zu euch in den Ort.

Es hat gute Gründe warum Gemeinden dazu übergehen zuerst nur an Einheimische zu verkaufen oder deren Kinder oder welche die nur für verhältnismäßig kurze Zeit woanders gelebt haben.
Und nur wenn dann noch was frei ist geht es an "Fremde".

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Kleine Hexe):
Es hat gute Gründe
Moin, erklärst du mir die Gründe bitte?
Zitat (von Kleine Hexe):
Völlig legal: ihr kauf ein Grundstück und baut euch selbst ein Haus darauf welches ihr anschließend an eure Freunde verkauft.
Ein toller Vorschlag :respekt:

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Das wird nicht klappen. In aller Regel lassen sich die Gemeinden ein befristetes Vorkaufsrecht eintragen, um genau das zu umgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
In aller Regel lassen sich die Gemeinden ein befristetes Vorkaufsrecht eintragen, um genau das zu umgehen.


Nach meiner Kenntnis wird im Regelfall zusätzlich zum Vorkaufrecht auch noch ein Wiederkaufrecht eingetragen. Das kann dann noch dazu führen, dass der Käufer beim Versuch, das Haus an Freunde zu verkaufen auch noch auf erheblichen Kosten sitzen bleibt.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Spielt die ganze Sache überhaupt in Deutschland, oder gibt der Name des TE eventuell einen Hinweiß darauf, dass es sich um das Nachbarland Österreich handelt?

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#14
 Von 
HolgiNH
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Ihr kauft das Grundstück und verpachtet es an Eure Freunde ( oder Niessbrauch ), mit der Erlaubnis darauf zu bauen. Weiter bedarf es eines notariellen Kauf oder Vorvertrages mit einem Übergabetermin der nicht anzugreifen ist. An den doppelten Nebenkosten werdet Ihr aber kaum vorbeikommen. Da der Makler wegfällt sollten die überschaubar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
HolgiNH
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/einheimischenmodelle-abschottung-im-dorf/

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