Hallo zusammen,
können wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen? Bei uns im Ort werden Grundstücke verkauft, jedoch nur an einheimische und unsere Freunde Wohnunen im nächsten Ort und kommen nicht an die Grundstücke ran. Wie kann man das Problem am einfachsten lösen damit die hier bauen können?
Danke im Voraus
Grundstück für Freunde kaufen
Verbaut?
Verbaut?
Zitatkönnen wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen? :
Grundsätzlich ja.
Allerding müsstet ihr denen das Grundstück wieder verkaufen - das kann dann je nach Steuerklasse recht teuer werden.
Als erstes sollte man sich mal die Vergabe- und Baubestimmungen durchlesen.
Da werden solche Umgehungsversuche in der Regel nämlich recht einfach abgebügelt.
Warum ziehen sie nicht einfach zu euch in das Haus? Wenn sie in Eurem Ort gemeldet sind, können sie so ein Grundstück erwerben.
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ZitatWarum ziehen sie nicht einfach zu euch in das Haus? Wenn sie in Eurem Ort gemeldet sind, können sie so ein Grundstück erwerben. :
Man muss leider mindestens 3 Jahre in dem Ort Leben um ein Grundstück erwerben zu können...
Moin, diese Bestimmung würde ich mir an eurer Stelle mal genau ansehen.ZitatBei uns im Ort werden Grundstücke verkauft, jedoch nur an einheimische :
Dort findet sich auch, wann ein Einheimischer das Grundstück frühestens wieder an *Fremdlinge* verkaufen darf.
Überlegt euch das wirklich gut, Die Gemeinde würde sicher nicht akzeptieren, dass ihr das Grundstück kauft, deine Freunde aber eingetragen werden und so diese Grundstück als Eigentum haben. . Die Frage ist ohnehin, ob das überhaupt möglich ist und ob die Gemeindegrundstücke nicht bezuschusst sind. Dann kann es nämlich sehr teuer werden, wenn die wahren Erwerbsverhältnisse festgestellt werden.
Die Grunderwerbssteuer würde zwei mal anfallen, Die Notarkosten ebenfalls. Ob sich das dann noch lohnt?Vielleicht können sie ein anderes Grundstück in der Gemeinde kaufen? Oder ein bereits bebautes kaufen?
ZitatDie Gemeinde würde sicher nicht akzeptieren, dass ihr das Grundstück kauft, deine Freunde aber eingetragen werden und so diese Grundstück als Eigentum haben. :
Da dürfte schon der Notar nicht mitspielen...
Zitat:können wir für unsere Freunde ein Grundstück erwerben und die als Eigentümer beim Notar eintragen lassen?
Für die Freunde kaufen: Nein.
Im notariellen Kaufvertrag wird Eigentümer, wer als Käufer auftritt.
Als Käufer auftreten: bedeutet auch zahlungspflichtig sein.
Selbst kaufen, bezahlen, nach einer Schamfrist an die Freunde weiter verkaufen? Abgesehen von den doppelten Kosten, würde die Gemeinde mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Vorkaufsrecht ausüben können.
Kein guter Plan.
Bleibt kaufen, selbst bauen und mit den Freunden einen Mietkaufvertrag abschließen. Dafür sollte man sich aber gut beraten lassen.
Erst einmal kann man nicht ein Grundstücke für jemand anderes kaufen. Das würde ganz offensichtlich nicht mit §§ 873 , 925 BGB in Einklang zu bringen sein. Des Weiteren wird ein Grundstückseigentümer nicht beim Notar eingetragen. Vor dem Notar wird lediglich der Kaufvertrag und Auflassung erklärt. Ein Eigentümer wird in das Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht) eingetragen.
Völlig legal:
ihr kauf ein Grundstück und baut euch selbst ein Haus darauf welches ihr anschließend an eure Freunde verkauft.
Oder ihr zieht in den Neubau und verkauft euren Freunden euer altes Haus.
Grunderwerbssteuer und Notarkosten zahlen eure Freunde, die wollen ja schließlich zu euch in den Ort.
Es hat gute Gründe warum Gemeinden dazu übergehen zuerst nur an Einheimische zu verkaufen oder deren Kinder oder welche die nur für verhältnismäßig kurze Zeit woanders gelebt haben.
Und nur wenn dann noch was frei ist geht es an "Fremde".
Moin, erklärst du mir die Gründe bitte?ZitatEs hat gute Gründe :
Ein toller VorschlagZitatVöllig legal: ihr kauf ein Grundstück und baut euch selbst ein Haus darauf welches ihr anschließend an eure Freunde verkauft. :
Das wird nicht klappen. In aller Regel lassen sich die Gemeinden ein befristetes Vorkaufsrecht eintragen, um genau das zu umgehen.
Zitat:In aller Regel lassen sich die Gemeinden ein befristetes Vorkaufsrecht eintragen, um genau das zu umgehen.
Nach meiner Kenntnis wird im Regelfall zusätzlich zum Vorkaufrecht auch noch ein Wiederkaufrecht eingetragen. Das kann dann noch dazu führen, dass der Käufer beim Versuch, das Haus an Freunde zu verkaufen auch noch auf erheblichen Kosten sitzen bleibt.
Spielt die ganze Sache überhaupt in Deutschland, oder gibt der Name des TE eventuell einen Hinweiß darauf, dass es sich um das Nachbarland Österreich handelt?
Ihr kauft das Grundstück und verpachtet es an Eure Freunde ( oder Niessbrauch ), mit der Erlaubnis darauf zu bauen. Weiter bedarf es eines notariellen Kauf oder Vorvertrages mit einem Übergabetermin der nicht anzugreifen ist. An den doppelten Nebenkosten werdet Ihr aber kaum vorbeikommen. Da der Makler wegfällt sollten die überschaubar sein.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/einheimischenmodelle-abschottung-im-dorf/
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