Grundstück in Erbpacht kaufen, Erbe?

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
CS1108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück in Erbpacht kaufen, Erbe?

Hallo zusammen,
Folgendes Situation: mein Mann und ich wollen das Grundstück (Erbpacht) auf dem sich mein Elternhaus befindet kaufen. Meine Eltern (beide 70 Jahre) leben beide in diesem Haus und werden natürlich lebenslanges Wohnrecht etc. erhalten. Das Haus befindet sich in sehr guter und teurer Lage, der Grundstückskauf wäre daher sinnvoll, um es im Erbfall besser verkaufen zu können. Weder mein Bruder noch ich werden das Haus bewohnen (können). Mein Bruder möchte sich nicht am Grundstückskauf beteiligen. Wie regelt man am besten vorab, wer im Erbfall was erhält? Den aktuellen Kaufpreis des Grundstücks (das nur von mir und meinem Mann erworben wurde) später aus dem Gesamtverkaufswert herausrechnen? Fände ich allerdings etwas "ungerecht", da ja durch den Kauf des Grundstücks auch der Wert der Immobilie erhöht wird. Zudem ist der Grundstückspreis aufgrund der Lage recht hoch. Wäre sehr dankbar über Erfahrungen und Tipps!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130740 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von CS1108):
Wie regelt man am besten vorab, wer im Erbfall was erhält?

Durch ein (notarielles) Testament mit entsprechender Weisung.



Zitat (von CS1108):
Den aktuellen Kaufpreis des Grundstücks (das nur von mir und meinem Mann erworben wurde) später aus dem Gesamtverkaufswert herausrechnen?

Aus welchem Gesamtverkaufswert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CS1108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Aus welchem Gesamtverkaufswert?
Wenn im Erbfall Haus plus dazugehöriges Grundstück verkauft werden=Gesamtverkaufswert.
Dass das Prozedere vorab notariell bestätigt werden muss, ist klar. Ich frage mich nur, welche Möglichkeiten es gibt, damit unserem finanziellen Aufwand im Erbfall Rechnung getragen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130740 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von CS1108):
Wenn im Erbfall Haus plus dazugehöriges Grundstück verkauft werden=Gesamtverkaufswert.

Wenn eure Erben das Grundstück verkaufen, ist euer Anteil daran doch nicht herauszurechnen, sondern Teil des Erbes?


Oder ist gemeint wenn die Eltern sterben?
Dann kann man Haus plus dazugehöriges Grundstück gar nicht zusammen verkaufen, sondern höchstens gleichzeitig.
Da müsste "CS1108" das Grundstück verkaufen, das Haus kann "CS1108" nicht verkaufen das es sich ja im Besitz der Ebengemeinschaft "CS1108" & Bruder befindet. Die Ebengemeinschaft verkauft dann das Haus.


Oder man kauft das Grundstück und hebt dann den Erbbauvertrag auf und erwirbt das Haus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
CS1108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bruder und ich würden natürlich alles zusammen verkaufen. Die Frage ist nun, welchen Anteil des Verkaufserlöses erhalte ich, bzw. mein Bruder? Das Grundstück habe ich ja vorher aus der Erbpacht gekauft, daher fände ich es angemessen, wenn ich auch einen größeren Anteil des "Gewinnes" des Immobilienverkaufes erhalte. Welche Möglichkeiten gibt es da? Was ist da üblich?

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 241x hilfreich)

Kauft das Grundstück aus der Erbpacht heraus, wie vorgesehen. Und dann kauft das "gebrauchte" und mit Wohnrecht belastete Haus den Eltern ab. Das belastete Haus dürfte vermutlich ohne Grundstück sehr günstig zu erwerben sein. Dann gehört euch alles. Von den Eltern vererbt wird dann nur das Barvermögen der Eltern. Und ihr könnt anschließend das Haus nach Belieben verkaufen.

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130740 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von CS1108):
Mein Bruder und ich würden natürlich alles zusammen verkaufen.

Nochmal: Du kannst nicht verkaufen was Dir nicht gehört und der Bruder kann nicht verkaufen was ihm nicht gehört. Das macht kein Notar mit.
Es gibt also einen Kaufvertrag über das Grundstück und es gibt einen über das Haus - und damit dann auch nichts "herauszurechnen".


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50280 Beiträge, 17594x hilfreich)

Zitat:
mein Mann und ich wollen das Grundstück (Erbpacht) auf dem sich mein Elternhaus befindet kaufen.


Es geht tatsächlich um den Kauf des Grundstücks vom Verpächter der Erbpacht, jedenfalls gehe ich davon bei der Beantwortung der weiteren Fragen aus.

Zitat:
Meine Eltern (beide 70 Jahre) leben beide in diesem Haus und werden natürlich lebenslanges Wohnrecht etc. erhalten.


Das verstehe ich jetzt nicht. Die Erbpacht bleibt erhalten und an den Eigentumsverhältnissen des Hauses ändert sich durch den Kauf des Grundstücks nichts. Wozu sollten die Eltern ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im eigenen Haus benötigen?

Zitat:
der Grundstückskauf wäre daher sinnvoll, um es im Erbfall besser verkaufen zu können.


Das geht aber nur dann, wenn die Erbpacht im Erbfall aufgehoben wird.

Zitat:
Wie regelt man am besten vorab, wer im Erbfall was erhält?


Auch die Frage verstehe ich nicht. Da den Eltern nur das Haus, aber nicht das Grundstück gehört, können sie auch nur das Haus vererben. Gerecht wäre es, wenn die Eltern das Haus beiden Kindern zu gleichen Teilen vererben.

Zitat:
Den aktuellen Kaufpreis des Grundstücks (das nur von mir und meinem Mann erworben wurde) später aus dem Gesamtverkaufswert herausrechnen? Fände ich allerdings etwas "ungerecht", da ja durch den Kauf des Grundstücks auch der Wert der Immobilie erhöht wird.


Wenn nach dem Erbfall die Erbpacht aufgehoben werden soll, wird man sich irgendwie mit dem Bruder einigen müssen. Bis dahin gibt es keinen zwingenden Regelungsbedarf.

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