Grundstück nicht geteilt - Baumaßnahmen

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)
Grundstück nicht geteilt - Baumaßnahmen

Hallo,
ich schildere kurz die Sachlage:

Auf einem Grundstück stehen 2 Häuser. Das Grundstück wurde damals notariell aufgeteilt. Ist aber nie bei der Gemeinde offiziell geteilt worden. Es ist aber notariell geregelt wieviel qm2 Grundstück zu jedem Haus gehört. Das eine Haus soll nun zwangsversteigert werden um eine Erbengemeinschaft aufzulösen.

Eine Person der Erbengemeinschaft ist auch Miteigentümer des 2. Hauses auf dem Grundstück.
Potenziellen Kaufinteressenten erzählt sie nun, dass diese das Haus nicht kaufen sollen, da sie einer Teilung nicht zustimmen wird. Auch wird sie keiner Baumaßnahme zustimmen.

Meine Frage:
Müssen die Eigentümer des 2. Hauses tatsächlich Umbaumaßnahmen zustimmen?
Eine Teilung kann die Person sicherlich verweigern, das leuchtet mir ein. Aber kann sie rechtlich die Sanierung oder einen Umbau (natürlich im Rahmen der Bauvorschriften) unterbinden?

Hoffe es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank.

S.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von stephaniep):
Müssen die Eigentümer des 2. Hauses tatsächlich Umbaumaßnahmen zustimmen?

Wenn sie tatsächlich noch Miteigentümer sein sollte, durchaus ja.



Zitat (von stephaniep):
Eine Teilung kann die Person sicherlich verweigern,

Aber eventuell kann man sie gerichtlich zwingen - je nach Inhalt der notariellen Vereinbarung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank schonmal vorab.

Zu den Umbaumaßnahmen:

Käufer kauft Haus 1.
Will dieses umbauen oder z.b. abreisen und neu bauen.

Muss dann der Käufer sich das o.k. der Eigentümer von Haus 2 einholen, nur weil es auf dem gleichen Grundstück steht?
Die Häuser sind nicht miteinander verbunden. Stehen beide frei.

Nochmals Dankeschön.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Um das zu diskutieren, dazu müsste man die notarielle Vereinbarung im Detail kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich würde mich erkundigen was genau in der Vereinbarung steht und mich noch einmal melden wenn das ok wäre?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124147 Beiträge, 40329x hilfreich)

Zitat (von stephaniep):
Ich würde mich erkundigen was genau in der Vereinbarung steht und mich noch einmal melden wenn das ok wäre?

Absolut ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von stephaniep):
Ich würde mich erkundigen was genau in der Vereinbarung steht und mich noch einmal melden wenn das ok wäre?


Das wolltest du doch schon im Januar 2019 machen !? ;)


Zitat:
30.1.2019 / 19:26
Von stephaniep
Status:
Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
würde gerne das notarielle Schreiben hier einfügen - weiss leider nicht wie. Finde keinen Button um ein Bild hochzuladen.



https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbrecht-__f549237.html

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Hier ging es um einen anderen Kontext.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat:
Das Grundstück wurde damals notariell aufgeteilt.


Ich tippe mal darauf, dass keine Realteilung vereinbart wurde. Denkbar ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen oder vielleicht sogar nur eine Nutzungsvereinbarung.

Wenn keine Realteilung vereinbart wurde, dann müssen Baumaßnahmen von allen Eigentümern genehmigt werden.

Sollte es sich nur um eine notarielle Nutzungvereinbarung handeln, dann kann ein einzelnes Haus nicht einmal einfach verkauft werden.

Offenbar läuft ja aktuell auch eine Teilungsversteigerung: https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbrecht-__f578166.html
Worauf bezieht die sich denn? Auf das gesamte Grundstück?

Wenn es schon so weit ist, muss man doch wissen, was da damals notariell vereinbart worden ist.

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