Grundstück verkaufen

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hawkeye4077
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundstück verkaufen

Hallo an alle.

Wenn man ein Grundstück verkaufen möchte, was muss man dabei beachten?

Sollte man das über einen Makler machen?

Oder über einen Notar; kümmert der sich um alles?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1592x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-739
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Auf jeden Fall solltest du entsprechende Unterlagen für den interessierten Käufer bereit halten (Katasterkarte, Lageplan, Bauplan u.ä.).
Einen Makler KANN man einschalten, einen Notar MUSS man einschalten. Der Notar hat mit den Verkaufsverhandlungen vorher nichts zu tun, da seine Aufgabe das Beurkunden ist und nichts anderes (in diesem Fall).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hawkeye4077
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt wird es schwierig:

Das Grundstück gehört einer Erbgemeinschaft aus drei Parteien.

Alle sind sich einig, dass verkauft werden soll, aber:

Eine Partei lebt in eheähnlicher Gemeinschaft, der Partner bezieht Hartz IV.

Kann trotzdem verkauft werden oder muss das dem Amt gemeldet werden (was sicherlich bedeutet, dass die Leistungen entfallen)?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1592x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Verkauf kann immer getätig werden, wenn sich die Erbengemeinschaft einig ist.
Wenn durch den Verkauf der Freibetrag einer Bedarfsgemeinschaft überschritten wird, ist das ein anderer Schuh und muss natürlich DANN (also wenn der Erlös da ist) der Arge gemeldet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1592x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16798x hilfreich)

Das hier ein Eigentumsanteil im Rahmen einer Erbengemeinschaft besteht, muss der ARGE auch gemeldet werden, ohne dass es sum Verkauf kommt.

Das Grundstück ist verwertbares Vermögen. Durch einen Verkauf ändert sich das Vermögen zunächst einmal nicht. Es ändert sich nur von Immobilien- in Geldvermögen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.401 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen