Durch ein Testament aus dem Jahre 1940 bin ich darauf gestoßen, das die Erben und Erbeserben ein Grundstück in Leipzig besitzen (besessen haben). Nach 1945 (49) ist es Staatseigentum geworden, heute ist die Stadt Leipzig Eigentümer. Seit ca. 2 Wochen weiß ich von dem Grundstück. Haben die Erben noch irgend eine Chance, Ansprüche zu stellen.
VS
Grundstücks-Enteignung
23. November 2004
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Frage vom 23. November 2004 | 14:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücks-Enteignung
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#1
Antwort vom 24. November 2004 | 09:01
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Hallo F. Kaderabek,
wem hat denn dass Grundstück von 1940 - 1945 gehört? Ist es vielleicht verkauft worden an die Stadt? Damit fängt es an.
Wer ist Erbe, Nacherbe, Erbengemeinschaft?
Wenn du bis vor 2 Wochen glücklich ohne dieses Grundstück gelebt hast, ist die Frage, ob du dir die Nerven, die Zeit und das Geld (und einen guten Anwalt) nehmen willst, diese Sache durchzuziehen.
Ich würde googlen, denn da gibt es bestimmt einiges zu diesem Thema.
#2
Antwort vom 25. November 2004 | 16:59
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 24x hilfreich)
Gab es da nicht auch eine Frist im Einigungsvertrag?
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