Grundstücksgrenze Hanglage Stützmauer für neue Straße - Kostenübernahme?

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
HouseMeister.GER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze Hanglage Stützmauer für neue Straße - Kostenübernahme?

Hallo,

wir stehen derzeit vor dem Konflikt bzgl. der Ausführung und Kostenübernahme unsere Grundstücksgrenze in Hanglage zur Straße.

Folgende Situation:
Neubau 2017, NRW, Grundstück in Hanglage Frontseitig zu Straße, Hausabstand Front zu Straße 3m - 3,2m
Höhenunterschied Gelände am Haus zur vorh. Geländehöhe leicht unterhalb der Straße, ca. 0,6m - 1,2m (bisher von einer kleinen Mauer mit ca. 0,5m gestützt - aktuell nicht mehr sichtbar aufgrund Anschüttung)

Geplanter Höhenunterschied Neu nach Verbreiterung der Straße im Endausbau und neuer Straße ca. + 0,30 - 0,40 cm höher

Dazu ergeben sich zwei grundsätzliche Fragen zu
1) der möglichen Ausführung
2) der Kostenübernahme

1.a) Können wir uns auf die derzeit noch vorhandene kleine Mauer und die ehemalige Höhe der Grundstücksgrenze berufen und sagen,
dass der Höhenunterschied des Geländes dann bis zur Kante weniger als 1m beträgt und somit nicht besonders durch uns abgestützt werden muss?
Da die vorhandene kleine Mauer ja abgerissen werden muss zur Verbreiterung, muss die Stadt neue L-Steine setzen zum Höhenausgleich? Wenn ja, nur im Maße der alten Höhe der Mauer oder bis zu unserem neuen Gelände?
1.b) Alternativ Böschung unterhalb von 1m am Rest des Grundstückes - in welchen Winkel muss die Böschung abgefangen werden? 60 Grad?

2) Können wir uns auf folgende Aussage in unserem Notarvertrag berufen?
"Den Ausbau der Straße und Erschließung der neuen Straße sind im Vertrag der Stadt und der ehemaligen Eigentümerin geregelt.
Alle Kosten zum Ausbau der Straße sind von der Verkäuferin zu tragen"
Müssen wir uns somit an den Kosten der Stützmauer beteiligen? Hier wird außerdem damit gedroht ein Geländer auf die Mauer zu setzen.
Darf die Stützmauer auf unserem Grundstück stehen, wenn die Stadt und die Verkäufer die Kosten trägt?
Wer ist für die Pflege/Instandhaltung zuständig?

Heute Morgen stand plötzlich der Tiefbauer vor unserem Haus und wollte anfangen ohne dies mit uns abzustimmen.

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

derartige Dinge sind meines Erachtens im Vorfeld der Baumaßnahme zu klären. Mich wundert, dass der Planer oder die Stadt Euch nicht mit einbezieht und befragt. Es wird (hoffentlich) eine Planung vorliegen, nach welcher der Tiefbauer vorgeht. Kann man daraus nicht erkennen, was vor Deinem Grundstück passieren soll ? Ist das Haus unterkellert (Kellerfußboden in Straßenniveau) oder wurde das Gebäude auf dem Hang gegründet ?

Zitat:
Alternativ Böschung unterhalb von 1m am Rest des Grundstückes - in welchen Winkel muss die Böschung abgefangen werden? 60 Grad?


Das sagt Euch der beauftragte Baugrundsachverständige. 60° ist dolle steil. Das funktioniert dauerhaft nur mit Geotextilien und Bodennägeln.

Zitat:
Hier wird außerdem damit gedroht ein Geländer auf die Mauer zu setzen.


Das muss sein, da die Absturzhöhe zu groß wird. Alternativ einen Zaun errichten. Die Stützwandelemente kann man z.B. dafür vorrichten lassen (aber auch nur, wenn man miteinander redet).

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#2
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn ich dies richtig verstehe, geht es doch hier rein um eine Planung der Stadt. Die Einzelheiten zwischen Planung und Bau wurden mit der Verkäuferin abgestimmt. Bauherr ist ebenfalls die Stadt, also können doch auch die Bauarbeiten beginnen, die Verkäuferin hatte doch bereits ihr Einverständnis erteilt.

Die Angleichungsarbeiten zum bestehenden Gelände werden dann ebenfalls von der Stadt übernommen.

Die Frage, die sich mir stellt, wurde die damalige Hausplanung auf die schon bestehende Ausbauplanung der Stadt abgestimmt? Hier wäre der Vertrag zwischen Stadt und Verkäuferin interessant, einschließlich der hier evtl. beigefügten Pläne, in den man mit Kauf mit allen Rechten und Pflichten eingetreten ist. In dem Vertrag sollte auch bereits die künftige Unterhaltung der Mauer geregelt sein.

Die Form der Absturzsicherung wird man evtl. noch mit der Stadt abstimmen können.

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#3
 Von 
HouseMeister.GER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

nach langem nichtstun, soll es in Kürze weitergehen.

Meine Frage daher, ist es nicht so, dass die Stadt die neue Straße, die 0,5 m höher liegen soll als das ursprüngliche Gelände - sowieso an der Grenze abfangen muss, sprich mit einem L-Stein?

Unabhängig davon was wir auf unserem Grundstück machen und z.B. eine Böschung anlegen um den zusätzlichen 0,5-1,0m tieferen Höhenunterschied zu überbrücken (im 45-60 Grad Winkel)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von HouseMeister.GER):
ist es nicht so
Das könnte sein. Das weiß jetzt immer noch niemand hier.

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