Hallo,
wollte mal fragen ob jemand Auskunft geben kann, wie weit der Nachbar zur Grundstücksgrenze bauen darf (Terasse o.ä.).
Gibt es da Bestimmungen in Meterzahlen???
Vielen Dank im voraus.
Grundstücksgrenze
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 14:44
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 61x hilfreich)
Grundstücksgrenze
#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49760 Beiträge, 17456x hilfreich)
Die genauen Bauordnungen sind Ländersache und unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.
In Niedersachsen gilt z.B. folgendes:
Gebäude müssen mindestens einen Abstand von 3m haben.
Untergeordnete Gebäudeteile (Überdachungen, Windfänge usw.) müssen mindestens 2m Abstand haben.
Die Abstände können bei hohen Gebäuden auch größer sein.
Für Terrassen gelten die Grenzabstände nur, wenn sie höher als 1m sind.
Die für Dein Bundesland gültige Bauordnung solltest Du durch googeln auch finden können.
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