Vor cirka 30 Jahren wurde unsere Garage teils auf dem Grundstück des Nachbarn gebaut,mit Einverständnis(mündlich)des damals noch lebenden Nachbarn.Dessen Tochter,die jetzige Eigentümerin möchte diese Garage nun entfernt haben.Sie stört der Anblick! Frage ist nun müssen wir abreissen,und in welcher Zeit??Bin dankbar für jede Antwort.
Grundstücksgrenze - müssen wir Garage abreißen, wenn vorheriger Eigentümer diese genehmigt hat?
12. Januar 2006
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Frage vom 12. Januar 2006 | 23:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundstücksgrenze - müssen wir Garage abreißen, wenn vorheriger Eigentümer diese genehmigt hat?
#1
Antwort vom 13. Januar 2006 | 01:00
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 13. Januar 2006 | 22:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke schön an den Businessman!Sandra
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#3
Antwort vom 14. Januar 2006 | 19:48
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Im Nachbarschaftsrecht und im WEG-Gesetz gibt es keine Gewohnheitsrechte.
Wer weiß, vielleicht behauptet die Tochter auch noch, du hättest den Grenzstein verschoben? Du kannst nichts schriftliches nachweisen, wenn sie klagt, könnte es durchaus für dich schlecht ausgehen.
Ich denke, wenn sie der Anblick stört, gibt es nicht die Möglichkeit, sie mit Geld zu besänftigen, aber vielleicht gibt es ja zusätzlich noch eine Lösung (Bepflanzung usw.) Ein schmackhaftes Paket - für sie - zusammenstellen und ein Angebot machen.
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