Grundstücksteilung Außenbereich problemlos möglich?

2. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Max67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksteilung Außenbereich problemlos möglich?

Guten Abend zusammen,

ich hätte folgende Frage und hoffe, dass sich hier jemand ein wenig damit auskennt.
Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Jagdhütte auf einem Grundstück im Außenbereich. Diese ist gerade nicht verpachtet, laut Bauamt dürfen wir die Hütte auch nicht privat nutzen, da sie auch aktuell nicht genehmigt ist. Das habe ich jetzt auch schon von mehreren Anwälten zu hören bekommen. Damit habe ich mich auch schon abgefunden, da das Bauamt auch noch gesagt hat, es käme im Falle einer Nutzung als Freizeithütte vielleicht zu einer Abrissverfügung.

Nun zur eigentlichen Frage:

Zu der Hütte gehört ein kleines Grundstück mit einem kleinen Weiher, einer Bank und ein bisschen Wiese.
Ist es möglich dieses Grundstück im Außenbereich quasi "offiziell" zu teilen. Ich habe leider nicht viel dazu im Internet gefunden, wegen des Außenbereichs. Mein Gedanke dahinter war, dass man da einen Zaun zwischen zieht und dann wird die Hütte und das Grundstück, auf dem sie steht halt nicht genutzt und ich pflanze ein paar Blumen auf der Wiese an oder sowas.
Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Mein Gedanke dahinter war, dass man da einen Zaun zwischen zieht und dann wird die Hütte und das Grundstück


Warum sollte eine Grundstücksteilung Voraussetzung dafür sein, dass man einen Zaun ziehen kann?

Abgesehen davon benötigt man im Außenbreich auch für das Ziehen eines Zaunes eine Baugenehmigung.

Zitat:
dann wird die Hütte und das Grundstück, auf dem sie steht halt nicht genutzt und ich pflanze ein paar Blumen auf der Wiese an oder sowas.


Dafür muss das Grundstück doch nicht teilen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Abgesehen davon benötigt man im Außenbreich auch für das Ziehen eines Zaunes eine Baugenehmigung.


Ah okay, das wusste ich nicht.
Habe jahrelang unsere Pferdeweiden eingezäunt, wie ich gerade Lust hatte.

Zitat (von hh):
Dafür muss das Grundstück doch nicht teilen.


Das stimmt schon, allerdings mag mich der Jagdpächter aus privaten Gründen nicht und ich habe die Befürchtung, dass er uns anschwärzt und behauptet, wir würden die trotzdem Hütte als Freizeithütte nutzen (was ja auch schwer nachzuvollziehen ist, wenn man die ganze Zeit daneben rumläuft.)
Würde mich einfach etwas beruhigen. Aber natürlich haben Sie recht - dafür muss man das Grundstück nicht teilen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Zitat (von Max67):
...laut Bauamt dürfen wir die Hütte auch nicht privat nutzen, da sie auch aktuell nicht genehmigt ist. ...
Das hört sich für mich ehrlich gesagt danach an, als ob die Nutzung aktuell nur deswegen untersagt wurde, weil dafür einfach noch kein Bauantrag gestellt wurde und nicht, weil es partout nicht genehmigungfähig ist!
Die Hütte dürfte dann zwar auch nur für genau das genutzt werden, wofür die Genehmigung beantragt und erteilt wurde, aber je nach den örtlichen Gegebenheiten lässt sich damit eventuell die bisherige Nutzung legalisieren - wenngleich ggf. auch nur mit Einschränkungen.
Dass dem so sein könnte, dafür spricht z.B. auch, dass nicht sofort eine Abrissverfügung vom Bauamt angeordnet wurde.
Und außerdem ist der nachträgliche Bauantrag sowieso zu stellen, ansonsten kommt früher oder später die bereits "angedrohte" Abrissverfügung für den Schwarzbau auf alle Fälle!

wölfin

-- Editiert von die wölfin am 04.06.2020 00:29

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

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